Wie lange müssen meine Eltern noch für mich zahlen?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo,
    vielleicht kann mir ja hier jemand helfen der damit schon Erfahrung hat :confused:


    Kurz zum Sachverhalt:
    Ich bin 25 Jahre, wohne nicht bei meinen Eltern und beginne jetzt zum Wintersemester ein Studium.


    Ich würde gerne Bafög beantragen, doch wenn meine Eltern immer noch Unterhalt für mich zahlen sollen, bleibt da nicht mehr viel über, da sie in deren Augen "zu viel" verdienen.


    Meine Eltern haben mir bereits 11 Jahre Schule (9 Jahre Hauptschule + 2 Handelsschule), eine Ausbildung zur Verkäuferin + eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und 1 Jahr Fachoberschule finanziert.


    Nun habe ich 2 Jahre gearbeitet und möchte wie gesagt ab Oktober Soziale Arbeit studieren.


    Müssen meine Eltern dafür wieder aufkommen oder hab ich Chancen, dass ich elternunabhängiges Bafög bekomme?


    Danke und schöne Grüße


  • Hallo,


    ich bin zwar kein BAföG-Profi, aber genauso wie Du die elternpflicht in Frage stellst,
    stelle ich mal die Zahlungsverpflichtung seitens der Steuerzahler in Frage.


    Für elternunabhängiges BAföG gibt es Regeln.
    Jedoch die folgende Frage wäre n.E. vorrangig zu klären -> bei deinem beruflichem Werdegang.


    Hast du überhaupt Anspruch auf BAföG?


    Wenn nein, dann wäre eine andere Form der Studienfinanzierung (Kredit etc.) zu wählen.


    Wenn ja, wie gesagt, da gibt es Regeln mit 36 Monate Berufsausbildung und weiteren 36 Monaten
    mit Erwerbseinkommen, welches den Lebensunterhalt sicherstellte.
    (mal so grob gesagt).


    Und für den Fall der Fälle hinsichtlich der Unterhaltspflicht seitens der Eltern,
    tendiere ich zu einem NEIN. Jedoch kann ich auch aufgrund der hier vorliegenden
    Informationen ein JA nicht definitiv ausschließen.


    (Ring frei für die BAföG-Profis)

    dms

  • Ganz kurz
    Elternunabhängige Förderung = NEIN
    Bafög-Förderungsanspruch dem Grunde nach = JA
    Unterhaltsanspruch gegen die Eltern = JA, sieh hierzu auch den § 1 BAFöG (Tipp: gaaaanz langsam durchlesen und verstehen :rolleyes: )
    Bereits finanzierte Grundschulausbildungen mit Abschluß sowie Blockflötenkurse etc. befreien Eltern nicht von der Unterhaltspflicht :rolleyes:


    Andere bewährte Finanzierungsquelle:
    KfW-Studienkredit = bis zu 650 € mtl, ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Studis und der Eltern.:)


    franjo

  • ...beginne jetzt zum Wintersemester ein Studium.
    ...
    , eine Ausbildung zur Verkäuferin + eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und 1 Jahr Fachoberschule ....


    ...
    Bafög-Förderungsanspruch dem Grunde nach = JA
    ....
    franjo


    Hallo franjo,


    nur für mich zum Verständnis,
    das Studium wäre also nicht als dritte Ausbildung zu betrachten?


    dms

  • dms
    nee, das Studium wäre nicht die III. förderungsfähige Ausbildung.
    Wir müssen unterscheiden zwischen betriebliche Ausbildungen (Lehre), allgemeinbildende-Schulen und berufsbildende Schulen.
    Selbst eine Unterstützung bei z. B. drei Lehren, entbindet die Eltern nicht von der Unterstützungspflicht. Eigentlich... haben die Eltern ihre Kinder in der betrieblichen Lehre auch nicht zu unterstützen, denn dafür gibt es die Ausbildungsvergütung.
    Sollten die Kinder z. B. zu hause wohnen, könnten sie sogar Kostgeld zahlen!


    blauerbaer hat noch kein Studium absolviert.
    Deshalb dürfen die Eltern sich beteiligen.


    franjo

  • dms
    nee, das Studium wäre nicht die III. förderungsfähige Ausbildung.
    Wir müssen unterscheiden zwischen betriebliche Ausbildungen (Lehre), allgemeinbildende-Schulen und berufsbildende Schulen.
    Selbst eine Unterstützung bei z. B. drei Lehren, entbindet die Eltern nicht von der Unterstützungspflicht. ....


    franjo


    Hallo franjo,


    meine Frage ging mehr in Richtung BAföG.
    Siehe dazu auch meine Bemerkung in meiner ersten Antwort

    Zitat


    Hast du überhaupt Anspruch auf BAföG?

    .


    Die Frage nach der Unterhaltspflicht ist m.E. zweitrangig, wenn es hier schon kippt.
    Das er die Frage letztendlich über den Vorausleistungsantrag klären lassen muss,
    wäre ja die Konsequenz; die Voraussetzungen (36/36) scheint er ja nicht zu erfüllen.


    dms

  • dms
    Meine Antwort steht zum BAföG.
    Es besteht ein BAföG-Anspruch, da noch kein Studium (oder förderungsrechtlich Gleichwertiges) absolviert wurde.


    Und unterhaltsrechtlich: Wenn z. B. das BAFöG-Amt feststellt, daß "dem Grunde nach" kein Anspruch auf BAföG besteht, dann würde der/die Studi auch vor Gericht nur schwerlich einen Unterhaltsanspruch durchsetzen können. Das gleiche gilt auch bei Studienverlängerungen etc.
    Und wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht, dann gibt es auch keine Vorausleistungen.
    Vorausleistungen gibt es nur dann, wenn das BAföG-Amt einen tatsächlichen Anspruch dem Grunde festgestellt hat und die Unterhaltspflichtgen den errechneten Anrechnungsbetrag nicht leisten und dadurch - nach Darstellung des Studis - die Ausbildung gefährdet ist.


    Also: Nach "Aktenlage" besteht dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch, da die Eltern ihre Unterhaltspflicht (für ein Studium) noch nicht erfüllt haben.


    LG
    franjo

  • @ Cleaner90
    Wer empfiehlt hier denn einen Kredit?


    Grundsätzlich stimme ich Dir bzgl. Kreditaufnahme zu.
    Doch bedenke: Der KfW-Studienkredit wird aktuell zu rd. 3 % angeboten, Laufzeit bis zu 28 Jahre.
    Und wenn man/frau absolut keine lockere Geldquelle zur Verfügung hat, dann wäre eine zurückzahlbare Ausbildungsfinanzierung = Kredit immer noch die bester Alternative.
    Ebenso wenn man/frau sich mit den Eltern anstatt Vorausleistungen zu beantragen über die Rückzahlungsmodalitäten des Studienkredites einigen kann. Das wäre z. B. eine "Lösung zum Wohle aller".
    So entlastet z. B. ein Studienkredit enorm die Haushaltskasse der Eltern, welche bei einem rel. geringen Einkommen tw. verd*** viel zu bezahlen hätten. Eine Kontoüberziehung (Dispo) ist verd*** teuer.
    Für Autos, sonst. Luxus oder Wohnungen werden tw. teure Kredite aufgenommen. Das wären z. B. für mich Schulden, wenn die Anschaffung nicht zwingend notwendig ist.


    Also, was ist mit einem Darlehen für die Zukunft, sprich Ausbildung?
    Hierbei macht man keine Schulden, sondern es handelt sich hierbei um eine überlegteZukunftsplanung, eine Investition in die Zukunft.


    Dank noch einmal nach:confused:


    franjo

  • Ich würde jedem Studenten eine Werksstudentenstelle empfehlen. Hier kann man zwischen 8 - 20 Stunden die Woche wählen. Man verdient meist nicht schlecht und sammelt nebenbei umfangreiche Praxiserfahrung.
    Ich habe das während meinem Studium gemacht und das war echt super.

  • ich würde keinen kredit in anspruch nehmen da zahlst du dich dumm und dähmlich


    Ein Kredit zu nehmen wäre das schlimmste was man machen könnte. Man weiß nie was in Zukunft passieren kann deshalb wird geraten lieber Geld von der Familie,Freunde oder Bekannte auszuleihen. Da gibt es wenigstens (hoffe ich wohl) keine Zinsen.


    Grüße,