Hallo Liebe Community,
Ich stehe seid dem heutigen Tag vor einem neuen Problem.
Habe leider keinen konkreten Antworten auf meine offenen Fragen gefunden.
Wir wohnen zusammen in einer Wohnung und sind beide ledig.
Die Miete beträgt 435 Euro.
Ich gehe zu einer Techniker Schule und beziehe Meister-Bafög....
Habe auch schon bei dem Zuständigen Am gefragt, ob ich es anmelden oder angeben muss, wenn meine Partnerin Harz 4 bekommt. Es wurde verneint und gesagt, dass wenn es soweit ist und der Harz 4 Antrag durch ist, ich meinem Amt lediglich einen 4 Zeiler schreiben soll zur Info.
Sie besucht ein Berufsgymnasium welches 3 jahre geht. Schüler-Bafög haben wir schon versucht zu bekommen, jedoch wurde dieser Antrag wegen bestimmten Gegebenheiten abgelehnt, die vollnachvollziehbar sind.
Soweit so gut.
Sie war bei der Arge hat gefragt bzw, gesagt, dass wir in einer WG wohnen und keine Beziehung führen.
Hatten vorher auf dem Antrag alle Daten bezüglich Untermiete and so on ausgefüllt.
Der Sachbearbeiter hat ihr nicht geglaubt und wollte einen Kontroll-Besuch durchführen um zu kontrollieren, ob wir in einer WG oder Bedarfsgemeinschaft leben.
Dieses hat sie abgelehnt und nun sagte der lieber Herr, dass sie sich einen Wohnung suchen soll und dieses darf bis zu 315 Euro kosten zuzüglich Heizkosten.
Nun stelle ich mir die Frage ob man vllt nochmal hingeht und das ganze aufklärt und sagt, dass man eine Bedarfgemeinscht ist und sie dann den Anspruch berechenen sollen.
Hat sie überhaupt einen Anspruch?
Ich mein meine Einkommen ist ja nicht viel.... (M-Bafög+Kindergeld= 790€)
Nach dem Sinn habe ich auch gesucht, jedoch das vergeblich
MfG wo0t