hallo,
ich stellte einen Antrag auf Vorabbescheid wegen §46 Abs. 5. Mein Fachabitur habe ich bereits vor dem 30sten gemacht und bin dann gleich noch in die 13. Klasse. Die Unverzüglichkeit zum Studium tritt ein.
Das STW hat mich nun angeschrieben und möchte gerne meine beiden Hochschulzugangsberechtigungen (Zeugnisse der FAbi/fachgeb. Abi) in Kopieform. Wozu brauchen die das denn jetzt?
Ich meine wenn ich in meinen Antrag reinschreibe, dass ich diesen und jenen Schulabschluss habe und auf Uni x studieren möchte, wird ja auch nur für diesen Sachverhalt BAföG vorab zugesprochen und wenn ich falsche Angaben in meinem Schreiben gemacht hätte die sich zu meinen Gunsten auswirken, dann könnten sie die BAföG-Zahlung ja später immer noch ablehnen, denn zumindest das letzte Zeugnis brauche ich ja auch um mich auf der Uni einzuschreiben und beim BAföG-Antrag wird die Immatrikulation der Uni beigelegt. Dann würden sie ja auch wissen, dass ich die fachgeb. Hochschulreife tatsächlich erworben habe. Weshalb wollen die zusätzlich noch die Fachhochschulreife? Sagt uns das noch etwas in Bezug auf das Prüfen ob ich die Fachrichtung auch schon vor meinem 30sten (mit dem FAbi) hätte studieren können?
THX