Habe ich Anspruch auf BAföG? (Niedersachsen, Abendgymnasium, Umzug)

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  • Hallo,


    ab August besuche ich in Niedersachsen ein Abendgymnasium, da ich das Abitur erwerben möchte, um später studieren zu können.


    Eigentlich wollte ich das Kolleg besuchen. Es gab allerdings so viele Anmeldungen, dass im Losverfahren gegen mich entschieden wurde. Mir wurde dann der Besuch des Abendgymnasiums angeboten, was ich dann dankend annahm.


    Das BAföG für den 2. Bildungsweg ist ja elternunabhängig, aber habe ich denn Anspruch darauf?
    Wie legt man das genau fest?


    Ich habe die Möglichkeit eine 1-Zimmer Wohnung zu beziehen, könnte aber auch bei meinen Eltern wohnen bleiben.


    Viele Grüße

  • BAföG für Abendschulen gibt es nur in den letzten 3 Semestern, in denen der Unterricht in Vollzeit stattfindet. Bis dahin hast du ja die Möglichkeit, arbeiten zu gehen. Ein Umzug spielt für den Anspruch selbst keine Rolle. Jedoch ändert sich die Höhe des BAföG, da bei einer eigenen Wohnung 224 € Wohnpauschale gezahlt werden und wenn du bei deinen Eltern wohnst 49 € (nachzulesen unter Schüler-BAföG - Förderung von Schülern).