Hallo liebe Leute,
ich würde gern wissen was für folgenden Fall zutreffend ist.
Ein 20-jähriges Kind lebt bei seiner Mutter und erhält seit der Volljährigkeit
persönlich seinen Unterhalt vom geschiedenen Vater.
Nun ist gerade nach dem Hauptschulabschluss Dienste Ausbildung erfolgreich
abgeschlossen worden. *dafreutsichdochdasvaterherz*
Das Kind kam nun auf den Gedanken, dass es ab August die FOS besuchen
möchte um das Fach-Abi zu machen.
Nach der gerade abgeschlossenen Ausbildung wird nach eigenen Angaben
nicht gearbeitet und nur die Schulbank gedrückt.
Da ja Geld nötig ist möchte das Kind nun einen BaFöG-Antrag abgeben, wobei
schon vorher feststeht, dass es aufgrund der Beschäftigungen der Elternteile
keinen Anspruch auf BaFöG haben wird.
Mutter arbeitet nur Teilzeit und ist nicht Unterhaltspflichten, da der Selbstbehalt
Unterschritten wird.
Der Vater war bisher allein barunterhaltspflichtig und lebt inzwischen in einer
neuen, unverheirateten Beziehung mit Partnerin und Kind.
Bis wann und in welcher Höhe ist der Vater bzw. sind die Eltern eigentlich ihrem
Kind gegenüber Unterhaltspflichtig???
Wie wird der Unterhalt genau berechnet, wenn noch ein Anspruch besteht?
Zählt nur das Einkommen des Vaters oder auch das seiner Partnerin?
Für Eure Hilfestellungen danke ich schon jetzt, weil ich es nicht gebacken bekomme.
Danke!
AnDaddy