Hallo Ihr lieben,
hatte letztens schon im Forum bezüglich BAB gepostet
Ich hatte jetzt bereits einige Wohnungsbesichtigungen. Bis ein Mietvertrag unterschrieben wird, kann also nicht mehr lange dauern.
Da mein BAB sehr niedrig ausfällt - 43 Euro - hab ich mich erkundigt ob es noch eine Möglichkeit gibt Unterstützung zu bekommen --> Wohngeld in Form von Mietzuschuss/Mietbeihilfe.
Beim BAB ist es ja so, dass max 224 Euro Miete gefördert werden.. Der Mietzuschuss soll quasi die Differenz zwischen den tatsächlichen Miete und den 224 Euro decken.
Nun spielt ja auch noch eine Rolle welche Kosten für meine Region etc berechtigt sind, richtig?
Auf dieser Seite habe ich folgendes gefunden: Angemessene Wohnkosten beim Wohngeld - Miete und Belastung
Laut dieser Tabelle kann ich also entnehmen, wie hoch meine Miete sein darf/soll.
Ich wohne in einer Satdt mit der Mietstufe 3 und wohne dann alleine, sprich 330 Euro Miete wären angemessen.
Ist es dann richtig, dass ich zu den 43 Euro BAB einen Mietzuschuss in Höhe von 106 Euro bekommen kann? Also 330 - 224 = 106 Euro
Auf dieser Seite habe ich nachgeschaut, ob ich überhaupt die Voraussetzungen erfülle:
Azubi & Azubine - Zusätzlicher Mietzuschuss bei BAB
*keine BAB gezahlt wurde oder der Mietzuschuss der BAB die tatsächlichen Mietkosten nicht deckt;
*der Auszubildende unter 25 Jahre alt ist;
*der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt;
All diese Punkte treffen ja zu. Ich werde erst dann den Schritt wagen mir eine Wohnung zu mieten, wenn ich mir wirklich sicher sein kann, dass mir das zusteht.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich diesen Mietvertrag unterschreibe und dann aber doch keine finanzielle Unterstützung bekomme, dann hab ich echt ein großes Problem.
Klar werden jetzt einige sagen, dass ich zur Arge gehen soll und den Antrag machen soll, aber wie gesagt, dass alles geht nur wenn man bereits einen unterschriebenen Mietvertrag vorliegen hat.
Ich wollte mich um Voraus nur erkundigen, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe.
Liebste Grüße
Jenny :cool: