Brauche Hilfe beim Wohngeldantrag!

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  • Ich fülle gerade den Wohngeldantrag aus und bin mir bei einigen Punkten unsicher:


    20: Gehalt
    --> Bekomme mtl. von meinen Eltern Kindergeld überwiesen. Muss ich dies bei den Einkünften angeben?



    21: Werbungskosten....
    --> Ich bekomme ein geringes Einkommen, zahle daher keine EINKOMMENSSTEUERN (KV,PV,RV wird natürlich vom Gehalt abgezogen) und mache daher auch kein Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt. Ich habe aber sehr hohe Fahrtkosten (98 KM pro Strecke mit PKW), kann ich diese im Wohngeldantrag angeben? Und in welcher Art soll ich dies Nachweisen?



    25: Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert und unterliegt sie deshalb einer Mietpreisminderung?
    --> Wohne in meiner Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein. Ist das eine Förderung mit öffentlichen Mitteln?


    Wäre über schnelle Hilfe sehr dankbar!

  • Hallo,


    Zitat

    muss ich dies bei den Einkünften angeben?


    Das nennt man dann Unterhalt und muß entsprechend angegeben werden.


    Zitat

    kann ich diese im Wohngeldantrag angeben?


    Da Du nichts über die Höhe des Einkommens schreibst, kann Dir das auch keiner beantworten.


    Zitat

    Ist das eine Förderung mit öffentlichen Mitteln?


    Ja.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel,


    vielen Dank ersteinmal für deine schnelle Antwort.


    Zitat

    Da Du nichts über die Höhe des Einkommens schreibst, kann Dir das auch keiner beantworten.


    Sind diese Angaben nicht unabhängig vom Einkommen? Also ich bekomme so wenig, dass ich keine Steuern zahlen muss.

  • Hallo,


    Zitat

    Also ich bekomme so wenig, dass ich keine Steuern zahlen muss.


    Ja und? Der Umstand, daß Du keine Lohnsteuer zahlen mußt, kann ein Minijob oder ein Midijob oder auch ein höheres Einkommen bedeuten, bei dem auf Grund anderer Umstände keine Lohnsteuer gezahlt wird. Was soll ich also mit Deinen Angaben anfangen?


    Zitat

    Sind diese Angaben nicht unabhängig vom Einkommen?


    Nein.


    Gruß!