Vergütung für Abschlussarbeit im Unternehmen

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo,


    ich schreibe meine Masterarbeit im Unternehmen. Dafür bekomme ich ein Honorar in Höhe von ca. 800€.
    Zudem beziehe ich auch Bafög.


    Wird dieses Honorar bzw. Gehalt zum Freibetrag dazugerechnet oder als Ausbildungsvergütung angerechnet?

    Weil die Ausbildungsvergütung wird ja voll angerechnet.


    Ich beziehe Bafög in Würzburg, also in Bayern.

  • Da ich als "freier Mitarbeiter" eingestellt bin, müsste ich doch ein selbständiger Mitarbeiter sein.


    Ich weiss nicht, ob dies etwas zur SAche tut, aber ich wollte es noch erwähnen.

  • Fragst im Sinne des Steuerrechts oder im Sinne es § 23 BAföG? :confused:


    Das BAFöG macht bei den Einkünften keinen Unterschied zwischen einer selbständigen- oder einer nichtselbständigen Tätigkeit.


    Dein Honorar von 800 € wird zu Deinem anderen Einkommen gerechnet.
    Solltest Du keine anderen Einkünfte haben, frage ich Dich: Was soll denn hier die "Welle"? :confused:


    franjo

  • Ich frage bzgl. dem BAföG.


    Das Studentenwerk meint, dass mein Honorar eine Ausbildungsvergütung sei. Daher auch meine Frage. Dies bedeutet, dass die mein Gehalt voll anrechnen wollen.


    Folge: ich muss Geld zurück bezahlen und mein BAföG wird gekürzt.


    Dagegen will ich nun widerspruch einlegen.

  • Wie schon oft geschrieben...
    .. es kommt drauf an... :rolleyes:


    Wie sieht Dein Vertrag aus?
    Wird dort von einer Praktikumsvergütung gesprochen?


    Du kannst "eigentlich" noch nicht Widerspruch einlegen, da Du noch nicht "beschwert" bist.
    Das STW hat doch noch nichts gemacht, oder hast Du den Rückforderungsbescheid schon erhalten?


    Ich würde mich zunächst ruhig verhalten und abwarten, was das STW nun macht.:eek:


    Von den BAföG-Bearbeitern wird verlangt, daß sie am Telefon oder in den Sprechstunden unmittelbar richtige Rechtsauskünfte erteilen müssen. Und wenn die Auskunft nicht so ausfällt wie erwartet, dann wird oft und gerne (damit mein ich nicht Dich!!) herumgepöbelt. :(


    Das BAFöG ist inzwischen ein "Massengeschäft". Eventuell liest der Bearbeiter gerade im Gesetz oder berät sich mit einem Kollegen/Kollegin?:)


    ABWARTEN... heißt das Zauberwort!


    Ich drück Dir die Daumen und eine gute Masterarbeit
    franjo

  • Leider hab ich gestern ein Schreiben mit der Auffroderung einer Rückzahlung (2000 euro) erhalten. Die meinen dass sei ne Ausbildungsvergütung, weil ich für die Abschlussarbeit bezahlt werde.


    ich meinen Vertrag steht, dass ich Freier Mitarbeiter bin und ein Honorar bekomme.

  • Rückforderung 2000 €..
    Du schriebst, daß Du ein Honorar von 800 € erhalten hättest.
    Habe ich falsch gelesen?
    Ob freier Mitarbeiter oder Ferienhilfskraft...
    Es muß/sollte klar zu lesen sein, wofür das Honorar gezahlt wird. Weiterhin ist wichtig klarzustellen, daß es sich nicht um eine Praktikumsvergütung handelt.
    Widerspruch schreiben und ihn - in Rahmen eines Gesprächs mit dem zuständigen Teamleiter (Gruppenleiter) - persönlich übergeben.
    Und laß Dir die Rechtsgrundlagen/Vorschriften zeigen!


    Ansonsten, laß über den Widerspruch entscheiden.

  • Franjo erstmal vielen Dank für deine Antwort!!


    Ich bekomme 6 Monate lang monatlich 800€. Also insg. 4800€. Diese werden mir voll angerechnet. Im meinem Vertrag steht, dass ich für die Abschlussarbeit als freier Mitarbeiter eingestellt wurde und mir ein Honorar gezahlt wird.


    Was soll ich deiner Meinung nach im Widerspruch klarstellen? Außer dass es keine Prakikumsvergütung ist. Aber soviel ich weiss, darf man im praktikum was verdienen solange es ein freiwilliges praktikum ist.


    Ich wüsst jetzt garnicht was ich reinschreiben soll, außer dass die Bezahlung nicht nur für die Abschlussarbeit gedacht ist, sondern auch für die Arbeit die ich hier leiste.


  • Genau DAS sollst Du schreiben.
    Der Begriff Praktikum + Honorar wird vielfältig verwendet/mißbraucht.
    Deshalb solltest Du dem STW darlegen, wofür Du das Geld bekommen hast und daß es keine Praktikumsvergütung sei.
    Es sei... ganz einfacher Arbeitslohn für einen abgestimmten Job.
    Wie lang ist der Bewilligungszeitraum?


    franjo

  • Der BWZ ist 1 jahr also von 09/12 bis 09/13.


    Praktikumsvergütung ist ja akzeptiert solange es ein freiwilliges praktikum ist.


    Ich werde denen schreiben dass ich das geld für die operative tätigkeit bekomme und nicht für die abschlussarbeit. Mal schaun was die sagen werden. Ich hoffe das klappt.



    Genau DAS sollst Du schreiben.
    Der Begriff Praktikum + Honorar wird vielfältig verwendet/mißbraucht.
    Deshalb solltest Du dem STW darlegen, wofür Du das Geld bekommen hast und daß es keine Praktikumsvergütung sei.
    Es sei... ganz einfacher Arbeitslohn für einen abgestimmten Job.
    Wie lang ist der Bewilligungszeitraum?


    franjo

  • Der BWZ ist 1 jahr also von 09/12 bis 09/13.


    Praktikumsvergütung ist ja akzeptiert solange es ein freiwilliges praktikum ist.


    Ich werde denen schreiben dass ich das geld für die operative tätigkeit bekomme und nicht für die abschlussarbeit. Mal schaun was die sagen werden. Ich hoffe das klappt.


    Hallo,
    ich habe das gleiche Problem.
    Hat es denn bei dir geklappt?
    Wenn ja, aus welchem Bundesland kommst du?
    Ich habe gehört, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet wird.
    Danke

  • Hallo,
    ich habe das gleiche Problem.
    Hat es denn bei dir geklappt?
    Wenn ja, aus welchem Bundesland kommst du?
    Ich habe gehört, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet wird.
    Danke


    Hallo,


    also ich hab sowohl in bayern studiert als auch meine Abschlussarbeit dort geschrieben. Und ehrlich gesagt hab ich mich nicht arg lange gegen das Bafög Amt gewehrt. Das Honorar i.H.v. 800€ wurde mich als Ausbildungsvergütung angerechnet.


  • Hallo,


    ich bin ja in BAföG eigentlich nicht so bewandert, aber dass was Du schreibst, erinnerte mich an etwas.
    So frei nach dem Motto, da war doch was....


    Zitat

    § 23 BAföG
    Absatz 3 Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.


    Zitat

    Auszug aus der BAföG VwV zuletzt geändert durch die BAföGÄndVwV 2013 vom 13.11. 2013


    Zu Absatz 3 des § 23

    23.3.1 Absatz 3 enthält eine Sonderregelung gegenüber den Absätzen 1 und 2 für die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis, z.B. bei Ableistung eines Pflichtpraktikums, bei Besuch einer Krankenpflegeschule oder Betreiben eines dualen Studiums. Hierbei geltend gemachte Werbungskosten können über die in Tz 22.1.1 festgelegten Pauschbeträge hinaus nur berücksichtigt werden, wenn diese unmittelbar dem Ausbildungsbedarf zuzuordnen sind. Hierunter fallen z.B. nicht Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen.


    23.3.2 Soweit neben einer förderungsfähigen Ausbildung freiwillige Praktika oder Pflichtpraktika freiwillig über die vorgeschriebene Dauer hinaus abgeleistet werden, fallen die Vergütungen aus diesen Zeiten nicht unter Absatz 3; sie sind unter Berücksichtigung der Freibeträge nach Absatz 1 anzurechnen.



    ....Aber soviel ich weiss, darf man im praktikum was verdienen solange es ein freiwilliges praktikum ist.
    ....


    Damit sind wir also wieder bei der Ausgangsfrage, worum handelt es sich bei der Entlohnung (Honorar).


    dms

  • ....
    Damit sind wir also wieder bei der Ausgangsfrage, worum handelt es sich bei der Entlohnung (Honorar).


    dms


    Ich kann leider meine Beiträge nicht mehr editieren (ist schon fast ein/ zwei Jahre so).


    Die alte Regelung diesbezüglich (Einkommen aus Praktika) habe ich zur Zeit nicht zur Hand.


    Weil sich für mich noch die Frage stellt, ob diese Neuregelung in deinem BWZ greifen darf.


    dms