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Energiepreispauschale für Studierende kann jetzt beantragt werden

Studierende können Energiepreispauschale beantragen

Viel Geduld mussten Studierende und (Berufs-)Fachschüler mitbringen. Jetzt ist es endlich so weit: Die Energiepreispauschale, eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, kann online über eine zentrale Plattform beantragt werden. Das Versprechen dazu stand schon sehr lange im Raum und betrifft insgesamt 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung. Sie sollen angesichts der hohen Kosten für Lebensmittel und Energie entlastet werden.

Wartezeit von einem halben Jahr

Mehrere Monate – konkret ein halbes Jahr – haben Studierende und Fachschüler warten müssen, nachdem seitens der Politik grünes Licht für die Energiepreispauschale gegeben worden war. Ab heute (Mittwoch, 15. März 2023) ist der Weg nun frei.

Online-Plattform für den Antrag

Dafür wurde in Sachsen-Anhalt mit einer eigens eingerichteten Plattform die Grundlage geschaffen. Das Portal, dessen Aufbau knapp 3,4 Millionen gekostet hat, war in den vergangenen Wochen im Rahmen von Pilotversuchen mehrerer Hochschulen auf Herz und Nieren getestet worden. Jetzt steht die Plattform allen offen. Der Antrag ist möglich über die Internetadresse: https://www.einmalzahlung200.de/

Ministerin verspricht schnelle Bearbeitung

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger verspricht, dass die Mittel schnell zur Auszahlung gelangen: „Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen“, sagte sie der Deutschen Presseagentur.

Die Ministerin sieht sich allerdings auch heftiger Kritik gegenüber. Moniert wird insbesondere, dass bis zur Umsetzung ein halbes Jahr verstrichen ist und Studierende in dieser Zeit sehen mussten, wie sie über die Runden kommen. Als problematisch wird auch der Antrag an sich gesehen. Denn das Verfahren setzt ein BundID-Konto voraus.

So wird der Antrag gestellt

  • Zunächst einmal erhalten alle, die Anspruch auf die Energiepreispauschale haben, einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstätte. Ohne diesen Code kann der Antrag auf der oben genannten Internetseite nicht aufgerufen werden.
  • Um die Identität nachweisen zu können, ist ein BundID-Konto erforderlich. Dabei handelt es sich um ein Nutzerkonto des Bundes. Ein solches Konto kann – erklärt das Portal – unter anderem mit der Online-Ausweisfunktion eröffnet werden.
  • Nachdem man sich ausgewiesen hat, muss der Antrag online ausgefüllt werden.
  • Dann beginnt erneut das Warten auf die Auszahlung, für die nicht der Bund, sondern die Länder verantwortlich zeichnen. Sie mussten dafür die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen schaffen.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Insgesamt sind es 3,5 Millionen potenzielle Antragsteller. Dazu gehören alle

  • Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Hauptwohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • (Berufs-)Fachschüler, die zum 1. Dezember bei einer Ausbildungsstätte in Deutschland gemeldet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Außerdem gelten Bedingungen für die Ausbildung: Der Bildungsgang muss einen zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss zum Ziel haben, eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen oder an einer sonstigen Schule unter den genannten Voraussetzungen stattfinden.

Titelbild: Dragana Gordic / shutterstock.com