
BAföG dient vielen Studenten und Schülern als Finanzierung der Ausbildung und um auf Nummer Sicher zu gehen, ob man sich die Ausbildung auch finanziell leisten kann, sollte man vorher auch das BAföG berechnen. Mit dem Bafög Rechner könnt Ihr Euren BAföG Anspruch direkt am Computer berechnen – sofern alle anderen Voraussetzungen auf die Ausbildungsförderung erfüllt werden.
Ausschlaggebend für die Bedarfssätze des BAföGs sind zunächst einmal die Art der Ausbildung sowie die Unterbringung während der Schulzeit bzw. Studiums. Die meisten Studierenden werden BAföG nicht elternunabhängig erhalten, so dass auch das Einkommen der Eltern mit angerechnet wird. Im Regelfall, wenn der Auszubildende/ Student nur einen Minijob neben der Ausbildung ausübt, kommt es hier aufgrund der Freibeträge zu keiner Anrechnung des eigenen Einkommens.
Der BAföG Rechner ist auf dem Stand 2019/ 2020 und fragt auch alle relevanten Daten ab, wie es auch das zuständige BAföG-Amt macht, so dass die ermittelte BAföG Förderung an die spätere Auszahlung herankommt. Der Bedarf enthält die aktuellen Daten seit der letztmaligen Änderung ab dem 01.08.2019.
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Bitte beachtet, dass die Angaben des BAföG-Rechners nur eine ungefähre Vorstellung über den Anspruch geben und kein Rechtsanspruch, weder auf Höhe noch Zahlung, besteht. Die zum 01.08.2019 bzw. 01.10.2019 eintretenden Änderungen (BAföG Erhöhung und Anpassung von Freibeträgen durch das 26. BAföG Änderungsgesetz) sind im Rechner enthalten und gelten für 2019 /2020.
Zudem ist anzumerken, dass bei Berechnung eines BAföG-Anspruchs in Sonderfällen direkt die zuständige BAföG-Stelle aufgesucht werden sollte.
Zu wenig oder gar kein BAföG
Häufig liegt der Fall vor, dass aufgrund des Einkommens der Eltern bei der BAföG Berechnung ein zu geringer Betrag herauskommt oder gar nicht erst ein Anspruch entsteht. Allerdings haben die Eltern, zumindest wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie also den Auszubildenden oder Studenten finanziell unterstützen müssen. In welcher Höhe das Einkommen der Eltern herangezogen wird, kann dem Ergebnis des BAföG Rechners entnommen werden.
Weigern sich die Eltern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, kann zunächst BAföG im Vorausleistungsverfahren beantragt werden. In diesem Fall würde zunächst die Ausbildungsförderung durch das BAföG-Amt gezahlt werden, welches dann an die Eltern herangehen würde.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Passiert es, dass die Werte im BAföG Rechner so niedrig oder gar bei Null sind, muss sich der Auszubildende u. U. Gedanken über eine alternative Finanzierung des Studiums Gedanken machen. Eine Möglichkeit wäre das Wohngeld, wobei hier kaum Aussicht auf Erfolg besteht, wenn der Student oder Auszubildende dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat. Andere Möglichkeiten wären hier Stipendien, ein Bildungskredit oder gar ein Studienkredit.
Eine genaue Berechnung des BAföG nimmt aber das zuständige Amt vor und kann den Antragsteller auch über andere Formen der Studienfinanzierung beraten.
Letzte Aktualisierung: 04.11.2019
Noch Fragen zum Thema?
Schildere deinen Fall einfach im BAföG-Forum Anspruch & Antrag. Vielleicht hatte auch schon jemand eine ähnliche Frage, die bereits geklärt wurde.