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BAföG Antrag – Wann und wo stellen?

Formulare des Bundesministerium für Bildung und Forschung Schaubild

Möchtest du BAföG erhalten, musst du dieses schriftlich beantragen, denn ohne den Papierkram geht leider nichts. Hierfür sind spezielle Formulare vorgesehen, die sog. Formblätter, die für den BAföG Antrag genutzt und ebenfalls mit entsprechenden Nachweisen versehen werden müssen. Da BAföG erst ab dem Antragsmonat, in dem der BAföG Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht – frühestens mit dem Ausbildungsbildungsbeginn – gezahlt wird, solltest du keine Zeit verlieren. Gibst du den Antrag nämlich zu spät ab, verlierst du unwiederbringlich für die verpassten Monate die Ausbildungsförderung, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird.

Formloser BAföG Antrag zur Fristwahrung

Beantragst du BAföG zu ersten mal (Erstantrag) und schaffst es nicht, diesen vollständig auf den Formblättern und mit allen Nachweisen rechtzeitig (spätestens in dem Monat, in dem deine Ausbildung/ Studium beginnt) zu stellen, kannst du zunächst auch fristwahrend einen formlosen BAföG Antrag stellen.

BAföG Antrag auf jeden Fall stellen

Du solltest den Antrag immer stellen, wenn du einen Anspruch auf BAföG hast oder dir noch nicht ganz sicher bist, ob du überhaupt BAföG erhalten könntest. Mehr als einen Ablehnungsbescheid kannst du nicht erhalten und da BAföG bei Studenten zur Hälfte als Zuschuss und und bei Schülern zu 100 Prozent als Zuschuss gezahlt wird, hast du – außer Zeit für die Antragstellung – nichts zu verlieren.

Wann muss ich BAföG beantragen?

Hier lautet die Devise: So schnell wie möglich. Vor dem Hintergrund, dass die Förderung erst ab Antragsmonat und nicht rückwirkend geleistet wird, sollte der BAföG Antrag so schnell wie möglich gestellt werden. Im Idealfall sofort, wenn der Studienplatz sicher ist und die Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Beim Schüler BAföG wenn die Ausbildungsstätte feststeht und eine entsprechende Schulbescheinigung ausgestellt wird. Bevor die Ausbildungsstätte nicht verbindlich feststeht, macht das BAföG beantragen keinen Sinn, da die Zuständigkeit der Behörde noch nicht klar ist und dementsprechend wird der Antrag auch nicht bearbeitet.

Die Förderung wird nicht tageweise sondern immer für einen vollen Monat gezahlt. Hast du also als Student Anspruch auf den BAföG Höchstsatz und gibst den Antrag einen Monat zu spät ab, lässt du dir über 900 Euro entgehen.

Weiterbewilligungsantrag (Folgeantrag)

Der Bewilligungszeitraum gilt in der Regel für 12 Monate, dementsprechend müsst ihr die Ausbildungsförderung immer wieder neu beantragen. Nach jedem Bewilligungszeitraum, bzw. vor Ablauf des aktuellen Zeitraums sollte ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen weiterlaufen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

Vollständigkeit der Unterlagen

BAföG wird nur gewährt, wenn der Antrag vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist, es müssen also alle Angaben geschlossen mit allen nötigen Nachweisen eingereicht werden.

Wo BAföG beantragen?

Welches Amt bzw. Studentenwerk für den BAföG Antrag zuständig ist, richtet sich nach § 45 BAföG.

Studenten an Universitäten und Fachhochschulen

Für Studenten an Universitäten und Fachhochschulen ist das Studierendenwerk der jeweils besuchten Hochschule, die die Immatrikulationsbescheinigung ausstellt, zuständig – dies gilt ebenfalls bei einem Vor- und Nachpraktikum im Zusammenhang mit dem Studium. 

Schüler BAföG

Auch bei Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs und Akademien ist das BAföG-Amt am Ort der Ausbildungsstätte zuständig.

In allen anderen Fällen, insbesondere beim Schüler-BAföG (außer der drei o.g. Ausbildungsarten) ist für die Antragstellung das BAföG Amt am ständigen Wohnsitz der Eltern zuständig. Da Schulen kein Studentenwerk haben, sind die öffentlichen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, die das BMBF für das Inland auflistet und die gleichermaßen auch für Praktika im Rahmen der Schulausbildung gelten. Abweichend davon muss der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz des Schülers abgegeben werden, wenn

  • er / sie keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat
  • er / sie bereits verheiratet ist oder war (gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften)
  • die Eltern keinen Wohnsitz in Deutschland haben oder getrennt in den Bezirken zwei verschiedener BAföG-Ämter leben
  • der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder diese nicht mehr leben
  • er / sie Leistungen für Fernunterrichtslehrgänge beantragt hat

Für ein Auslandsstudium gelten allgemein abweichende Regelungen. Hier gelten die BAföG-Ämter als Ansprechpartner, die für das jeweilige Land zuständig sind.

BAföG Digital – BAföG online beantragen

Der Bund bietet gemeinsam mit den Bundesländern an, den BAföG Antrag online auszufüllen. Dabei handelt es sich nicht um Formblätter in PDF-Format, sondern um eine Online-Abfrage der wichtigsten Angaben mit der Möglichkeit Nachweise hochzuladen und unter bestimmten Voraussetzungen direkt an das richtige BAföG-Amt zu übermitteln.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in Kooperation mit den Bundesländern ein zentral gesteuertes Online-Tool entwickelt, das die digitale Abgabe des BAföG-Antrag ermöglicht. Dabei füllst du einen Fragebogen aus, der alle für den Antrag benötigten Angaben abfragt. Anschließend lädst du alle notwendigen Nachweise und Unterlagen hoch.

Direkt zum Online-Antrag für BAföG

Jetzt online BAföG beantragen unter BAföG-digital: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG

Antragsvorgang pausieren lassen

Das Ausfüllen kann währenddessen auch unterbrochen werden. Hierzu bietet das Online-Tool die Möglichkeit der Zwischenspeicherung, so dass keine Daten verloren gehen.

Daten von Eltern / Ehegatten

Müssen Eltern oder der Ehegatte Angaben machen, bekommen sie aus dem Tool einen Link per E-Mail zugeschickt, über den sie die fehlenden Angaben selbst eintragen können.

Unterschrift und Versand direkt online möglich

Mit dem neuen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel ist es möglich den Antrag direkt online zu unterschreiben. Dies erspart das nachträgliche Ausdrücken, Unterschreiben und postalische Versenden.

Kein Personalausweis mit Online-Funktion?

Möchte der Antragsteller die Beantragung in Papierform vornehmen und die eID-Funktion seines Personalausweises nicht nutzen, können die Daten in das Online-Tool eingegeben und vorab an das BAföG-Amt übermittelt werden.

Papierform weiterhin möglich

Natürlich kannst du deinen Antrag von vornherein in Papierform einreichen. Die im Online-Tool eingegebenen Daten können als PDF-Dokument ausgedruckt und anschließend unterschrieben per Post versendet werden. Mit dem Eingangsstempel des BAföG-Amtes gilt der Antrag als eingereicht.

Vorteile des BAföG Antrag Online

Ein Vorteil ist ganz klar die Zeitersparnis. Die gestellten Fragen im Tool des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind eine gute Hilfestellung und führen unkompliziert durch den Antrag. Zudem siehst du auf den ersten Blick, welche Unterlagen und Nachweise beizufügen sind, was das Zusammenstellen der Unterlagen vereinfachen sollte.

Schneller wird der Antrag durch die Online-Einreichung beim Amt zwar nicht bearbeitet, aber er kann die Verzögerungen durch Rückfragen vermeiden, da bereits beim Ausfüllen eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird und die Daten auch direkt online an das BAföG-Amt übertragen werden.

Welche Unterlagen für den BAföG Antrag?

Möchtest du BAföG beantragen, solltest du grundsätzlich folgende Unterlagen als Nachweise zusammentragen (zumindest für den Erstantrag). Beim Folgeantrag kann auf manches davon verzichtet werden, das erläutern wir dann und steht auch zusätzlich in den Formblättern.

Immatrikulationsbescheinigung

Erst mit der Immatrikulationsbescheinigung der Uni entsteht überhaupt ein BAföG Anspruch. Wichtig: Auf der Immatrikulationsbescheinigung muss vermerkt sein, dass es sich um eine „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ handelt – anderenfalls musst du stattdessen das Formblatt 2 ausfüllen von deiner Ausbildungsstätte ausfüllen lassen.

Wohnbescheinigung

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern und auch nicht in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, musst du die abweichende Adresse nachweisen. Seit der 23. BAföG-Novelle ist die sog. Mietkostenbescheinigung entfallen, was bedeutet, dass du die Höhe der Miete nicht mehr nachweisen musst, nur noch die Unterbringung abweichend vom Elternhaus. Hierzu reichen laut Erläuterungen in Formblatt 1 Kopien der Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, Meldebescheinigung oder Mietvertrag (nur die Seiten mit Vertragsparteien, Mietadresse, Mietbeginn und -ende, Unterschriften)

Nachweis der Krankenversicherung

Bist du während des Studiums bzw. Ausbildung familienversichert, musst du nichts einreichen. Bist du allerdings selbst privat oder gesetzlich freiwillig krankenversichert oder gehörst einer Krankenversicherung für Studenten an (spezieller Tarif der GKV), benötigt das BAföG Amt einen Nachweis über diese Kranken- sowie Pflegeversicherung, z.B. eine Mitgliedsbescheinigung.

Einkommens- und Vermögensnachweise

Gehst du während des Studiums oder Ausbildung einem Job nach, benötigt das Amt Gehaltsnachweise in Kopie von dir. Hierzu zählen bspw. auch Bewilligungsbescheide über andere Leistungen wie Waisenrente etc. Ebenso möchte das Amt Informationen zu deinem Vermögen wie Guthaben auf Konten, Wertpapieren, Riester-Rente etc. – Hier solltest du alles sorgfältig zusammentragen, da das Amt beim BAföG Antrag auch einen Datenabgleich machen kann und so erfährt, wo du welche Konten hast. Für den Nachweis über ein eigenes Auto möchte das Amt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 samt Angabe über den aktuell Kilometerstand.

Einkommen der Eltern (und ggf. Ehegatten / Lebenspartner)

Wird elternabhängiges BAföG gezahlt (Regelfall), dann sind natürlich auch die Nachweise über das Einkommen eurer Eltern mit dem BAföG Antrag einzureichen. Hierzu muss dem BAföG Antrag der Steuerbescheid der Eltern aus dem vorletzten Jahr vor Antragstellung beigelegt werden. Beantragst du also in 2023 BAföG, benötigst du den Steuerbescheid aus 2021.

Elternunabhängiges BAföG nur in Ausnahmefällen

Haben deine Eltern dir gegenüber keine Unterhaltspflicht mehr oder bist du bei der Antragstellung der Förderung bereits über 30 Jahre, so kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen – hierbei bleibt das Einkommen deiner Eltern außer Acht.

Bist du bereits verheiratet, musst du zudem Angaben zum Ehegatten und dessen Einkommen (aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung) machen und nachzuweisen. Das Einkommen des Ehegatten/ Lebenspartners wird aufgrund der Unterhaltspflicht noch vor dein eigenen Eltern angerechnet.

Sollte das Einkommen des Ehegatten oder Eltern stark zum aktuellen Einkommen abweichen (bspw. aufgrund von Arbeitslosigkeit), kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen, so dass das aktuelle Einkommen angerechnet wird.

Formblätter für den BAföG Antrag

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMAS) hat die Formblätter für das BAföG im September 2020 angepasst. Diese sind nun deutlich übersichtlicher, mit Farbcodierungen und hilfreichen Erläuterungen versehen. So weißt du schneller, wer was ausfüllen muss und welche Nachweise erbracht werden müssen.

Über den BAföG Antrag kann das Amt für Ausbildungsförderung erst entscheiden, wenn dieser vollständig und mit allen Nachweisen vorliegt. Es ist also in deinem Interesse, alle Unterlagen schnell zusammenzutragen und an das BAföG Amt zu schicken. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so gilt dieser für ein Schuljahr bzw. zwei Semester – sog. Bewilligungszeitraum.

Farbcodierung BAföG Antrag Formblatt
Quelle: Hinweise zur Farbcodierung aus Formblatt 1 Seite 7 zum Antrag auf Ausbildungsförderung des BMAS

Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung

Dieses Formblatt muss immer ausgefüllt werden und enthält deine persönlichen Angaben. Beim BAföG Folgeantrag (Wiederholungsantrag) für Studierende kann stattdessen aber das Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung verwendet werden.

Download PDF: Formblatt 1

Formblatt 2 – Bescheinigung nach § 9 BAföG

Diese Bescheinigung ist von der Ausbildungsstätte auszufüllen und zwingend für die BAföG Förderung. Alternativ können Studierende die maschinell erstellte Immatrikulationsbescheinigung ihrer Hochschule anstatt des Formblattes nutzen.

Download PDF: Formblatt 2

Formblatt 3 – Einkommenserklärung (Eltern / Ehegatte Lebenspartner)

Die Erklärung zum Einkommen deiner Eltern (Elternteile) musst du immer abgeben, wenn du kein elternunabhängiges BAföG erhältst, was der Regelfall ist. Sofern du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst – nicht dauernd getrennt lebend! – musst du das Formblatt 03 ebenfalls abgeben.

Download PDF: Formblatt 3

Formblatt 4 – Kinder der auszubildenden Person

Hast du bereits eigene Kinder (unter 14 Jahren), so steht dir mit dem Kinderbetreuungszuschlag auch mehr BAföG Förderung zu – dieser Zuschlag beträgt je Kind 150 Euro. Hierfür musst du das Formblatt mit den Daten deiner Kinder bzw. deines Kindes ausfüllen und dem BAföG Antrag beilegen.

Download PDF: Formblatt 4

Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

Bist du Student/in an eine Hochschule, Höheren Fachschule oder Akademie, musst du diese Bescheinigung ab dem 5. Fachsemester als Leistungsnachweis zwingend von deiner Uni bzw. Akademie ausfüllen lassen. Alternativ reicht auch eine – von der Uni/ Akademie – ausgestellte Bescheinigung über die ECTS-Leistungspunkte.

Download PDF: Formblatt 5

Formblatt 6 – Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)

Dieses Formblatt musst du zusammen mit dem Formblatt 1 abgeben, bevor du eine Auslandsausbildung/ Auslandsstudium oder Auslandspraktikum antrittst.

Download PDF: Formblatt 6

Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens

Ist das Einkommen deiner Eltern (oder Ehegatten/ Lebenspartner) im Jahr der BAföG Antragstellung wesentlich niedriger als im vorletzten Jahr vor Beantragung der Ausbildungsförderung (wie im Formblatt 3 erklärt), kannst du mit diesem Formblatt die Heranziehung des aktuellen Einkommens beantragen.

Download PDF: Formblatt 7

Formblatt 8 – Antrag auf Vorausleistungen

Dieses Formblatt musst du nutzen, wenn deine Ausbildung dadurch gefährdet ist, dass deine Eltern der Unterhaltspflicht dir gegenüber nicht nachkommen. Dies ist der Fall, wenn sie weder die erforderlichen Nachweise über ihr Einkommen zum Beantragen der Ausbildungsförderung vorlegen, noch den Unterhaltsbedarf in Höhe des BAföG nach den §§ 12-14 BAföG oder auch nicht den aufgrund ihres Einkommens angerechneten BAföG Anteil als Unterhaltsbedarf auszahlen. In jedem Fall solltest du dich hier vorher mit dem BAföG Amt kurzschließen. Bitte nicht den Antrag auf Vorausleistungen mit dem BAföG Vorschuss verwechseln!

Download PDF: Formblatt 8

Formblatt 9 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung

Dieses Formblatt ist nur für Studenten und dient als vereinfachter Weiterbewilligungsantrag, wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum (i. d. R. 2 Semester) abläuft. Um eine reibungslose Weiterzahlung der Ausbildungsförderung zu gewährleisten, sollte der BAföG Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Download PDF: Formblatt 9

Formloser BAföG Antrag zur Fristwahrung

Wer sich also schon einmal mit der Antragstellung befasst hat, wird feststellen, dass der Papierkram nicht ohne ist. Eine Menge Formblätter sind auszufüllen und entsprechende Nachweise müssen beigebracht werden. Da dies durchaus ein paar Stunden Zeit in Anspruch nehmen kann und möglicherweise die Antragsfrist nicht gewahrt wird, sollte man vorläufig den BAföG Antrag formlos stellen (Mustervorlage).

Die Einreichung des formlosen Antrags ersetzt nicht die reguläre Antragstellung mit den Formblättern, wahrt aber die Antragsfrist für BAföG ab diesem Monat. Die vollständig ausgefüllten und mit Nachweisen versehenen Formblätter müssen nachgereicht werden.

Wertbestimmung des Vermögens

Geldscheine und Sparbücher
Bild © N.Schmitz / pixelio.de

Ein weiterer Effekt des formlosen BAföG Antrags ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Vermögensanrechnung. Auch wenn später die vollständigen Formblätter zur Förderung befähigen, so gilt für die Feststellung des Vermögens das Eingangsdatum des formlosen Antrags (§ 28 Abs. 2 BAföG).

Änderungen im Vermögen werden erst wieder bei der nächsten Antragstellung (Wiederholungsantrag) nach Ablauf von i. d. R. zwölf Monaten berücksichtigt.

In welchen Fällen formloser BAföG-Antrag?

Nur in den beiden nachfolgenden Fällen macht es Sinn, einen formlosen BAföG-Antrag zu stellen und zwar:

  • um die Antragsfrist zu wahren und die Förderung bereits für den ersten Monat zu erhalten, in dem ein BAföG Anspruch besteht
  • um das Vermögen zu einem anderen Datum als im vollständigen BAföG Antrag zu bestimmen

Vorlage für formlosen BAföG-Antrag

Als formloser Antrag reicht ein einfaches Schreiben (formlos eben), in dem man anzeigt, dass man Ausbildungsförderung beantragen möchte.

Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum sind obligatorisch. Auch muss hier direkt die Schule/ Hochschule sowie die entsprechende Fachrichtung genannt werden – und das ganze natürlich an das richtige Studentenwerk bzw. Amt für Ausbildung weitergeleitet werden.

Die folgende Datei als PDF-Download ist bereits soweit vorbereitet, dass nur ein paar persönliche Daten in die vorgesehenen Felder eingetragen werden müssen und die Ausbildungsförderung vorläufig korrekt beantragt werden kann.

Download Vorlage:Adobe PDF Icon formloser BAföG Antrag (PDF, 550 KB)

Wann sollte ich den formlosen BAföG Antrag abschicken?

Damit die Förderung ab dem Monat erfolgt, in dem der Antrag gestellt wurde, muss dieser auch rechtzeitig beim Amt vorliegen. Als Tag der Antragstellung gilt nicht das Versanddatum sondern der Eingang beim Amt für Ausbildungsförderung.

Das sollte unbedingt beachtet werden, da gerade der Postweg ein paar Tage in Anspruch nehmen kann. Wird der BAföG Antrag am 30. Oktober per Post verschickt, kann es passieren, dass er erst am 01. November vorliegt, womit ein Monat verschenkt wäre.

Die Antragstellung kann zunächst formlos erfolgen, um die Frist zu wahren. Sämtliche benötigte Formulare und Unterlagen können dann später nachgereicht werden.

Zwar wird dann BAföG zunächst nicht zum Anfang der Ausbildung gezahlt, jedoch später für den Zeitraum ab Antragsmonat nachgezahlt. So läuft man nicht Gefahr, dass man unnötig Förderungsleistungen „verschenkt“.

Antrag abgegeben und dann?

Wenn die Unterlagen nun vollständig dem BAföG Amt vorliegen, wird dieser bearbeitet und es ergeht ein BAföG Bescheid, der sogenannte Bewilligungsbescheid. Diesem ist zu entnehmen, wie hoch eure Förderung ist, sowie die Hintergründe zu dieser Berechnung. Diesen Bescheid solltet ihr unbedingt genau überprüfen und bei Unklarheiten und Fehlern Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (im Bescheid erläutert) einlegen, denn nur dann wird dieser erneut überprüft und ggf. geändert.

Das Wichtigste in Kürze

Was brauche ich um BAföG zu beantragen?

Für den BAföG Antrag brauchst du die entsprechenden Formblätter und dazugehörige Nachweise, bspw. Formblatt 1 für den Erstantrag und entweder eine Immatrikulationsbescheinigung oder Formblatt 2. Darüber hinaus Nachweise über Wohnung, Einkommen, Krankenversicherung (falls nicht familienversichert) und – sofern BAföG nicht elternunabhängig beantragt wird – Steuerbescheide der Eltern vom vorletzten Jahr.

Wo bekomme ich einen Antrag auf BAföG?

Die Antragsunterlagen für BAföG (Formblätter) kannst du dir entweder schnell online im PDF Format herunterladen und ausfüllen oder dir per Post vom Amt für Ausbildungsförderung zuschicken lassen.

Wer bekommt BAföG und wie viel?

Die Höhe des BAföG richtet sich nach der Ausbildung. Studenten könnten bspw. im besten Fall mit einem BAföG Höchstsatz von 861 Euro pro Monat rechnen – über 30jährige mit eigener Krankenversicherung sogar mit bis zu 941 Euro monatlich.

Wann elternunabhängiges BAföG beantragen?

Du kannst Ausbildungsförderung ohne Berücksichtigung der Eltern, sog. elternunabhängiges BAföG, nur beantragen, wenn deine Eltern dir gegenüber keine Unterhaltspflicht mehr haben – bspw. Zweitausbildung – oder wenn du bei der Antragstellung bereits das 30. Lebensjahr vollendet hast.

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