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Grünes Licht für BAföG-Erhöhung zum WS 2024/ 25 – 5 Prozent mehr

Schwarze Studenten-Mütze auf Euro-Geldscheinen

Zum Wintersemester 24/25 wird es eine BAföG-Erhöhung geben, der Bundestag hat am 13.06.2024 zugestimmt. Unter anderem sollen für Studenten und Schüler BAföG-Bedarfssatz, Wohnkostenpauschale und Freibeträge auf das Einkommen erhöht werden, was unter dem Strich zu höheren Leistungen führen wird. In diesem Artikel gehen wir auf die einzelnen Änderungen ein, die sich beim BAföG ab August 2024 ergeben.

Erhöhung der Grundbedarfssätze

Die Grundbedarfssätze, die die Basis der BAföG-Leistungen darstellen, werden pauschal um 5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die gestiegenen Lebenshaltungskosten für Studierende und Schüler besser abzudecken und deren finanzielle Belastung zu verringern. Von aktuell 452 Euro steigt der Grundbedarf auf 475 Euro im Monat.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Anhebung der Wohnkostenpauschale

Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler wird von 360 auf 380 Euro erhöht. Diese Anpassung reflektiert die steigenden Mietkosten in vielen Städten und soll dazu beitragen, dass die Wohnsituation der Studierenden verbessert wird.

Höhere Freibeträge für Eltern und Partner-Einkommen

Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Gleiches gilt für die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Studierende BAföG-Leistungen erhalten können und die Rückzahlungsbedingungen fairer gestaltet werden.

Erhöhung des Freibetrags für eigenes Einkommen

Der Freibetrag für das eigene Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Diese Änderung gibt den Studierenden mehr finanzielle Flexibilität und ermöglicht es ihnen, neben dem Studium in begrenztem Umfang zu arbeiten.

1.000 Euro Studienstarthilfe

Neu eingeführt wird eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für junge Menschen, die vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bezogen haben. Diese Studienstarthilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll helfen, finanzielle Hürden beim Studienstart zu überwinden, indem sie beispielsweise für die Anschaffung von Lehrmaterialien oder die Zahlung einer Mietkaution genutzt werden kann.

Einführung des Flexibilitätssemesters

Ein sogenanntes Flexibilitätssemester wird eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester BAföG zu erhalten. Dies soll insbesondere helfen, wenn sich Studierende auf ihre Abschlussarbeit konzentrieren müssen und die Regelstudienzeit überschreiten.

Erleichterungen beim Fachrichtungswechsel

Ein Fachrichtungswechsel kann künftig bis zum Beginn des fünften Fachsemesters ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch vorgenommen werden. Diese Regelung bietet Studierenden mehr Flexibilität und hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

BAföG soll einfacher werden

Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, sollen durch angemessene Pauschalierungen und den Verzicht auf Anrechnungsregelungen Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG erreicht werden. Dies soll den Zugang zu BAföG-Leistungen vereinfachen und die Verwaltung entlasten.

Rückblick auf die BAföG-Reform 2022

Die letzte umfassende BAföG-Reform trat am 1. August 2022 in Kraft und brachte erhebliche Verbesserungen. Der Förderungshöchstbetrag wurde von 861 Euro auf 934 Euro angehoben, und die Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wurde auf 45 Jahre erhöht. Zudem stiegen die Freibeträge vom Elterneinkommen um 20,75 Prozent, und die Wohnpauschale wurde von 325 Euro auf 360 Euro erhöht.

Titelbild: sweet_tomato / shutterstock