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BAföG Reform 2022 – Erhöhung zum 01.08.2022

Mehr Geld für Studenten & Schüler

Der Bundestag verabschiedete die Änderungen zum BAföG am 23.06.2022. Das renovierte BAföG tritt ab 01.08.2022 in Kraft (27. BAföGÄndG). Im Herbst wird eine weitere Novelle folgen, bei der der Bundesrat über den Kreis der Berechtigten im Falle einer nationalen Notlage entscheiden wird.

Bei der Novellierung des BAföG zum WS 22/23 geht es vorrangig um die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 % und der Anhebung der Freibeträge der Eltern um 20,75%.

BAföG-Höchstsatz klettert auf 934 € im Monat

Haben bislang Studenten an Hochschulen, die nicht mehr zuhause leben und selbst krankenversichert sind, den BAföG-Höchstsatz in Höhe von 861 € erhalten, so beträgt der höchstmögliche Bedarf ab dem WS 22/23 934 € und errechnet sich aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale und einem Zuschlag für Krankenkasse und Pflegeversicherung:

ab WS 22/23bis SS 22
Grundbedarf452 €427 €
Wohnpauschale360 €325 €
Zuschuss KV / PV122 €109 €
934 €861 €

Das ist der Höchstsatz, also der maximale BAföG-Bedarf. Abhängig von deiner Wohnsituation, deiner Krankenversicherung sowie Anrechnung von Einkommen und Vermögen kann dein BAföG niedriger ausfallen.

Schüler BAföG

Auch beim Schüler BAföG gibt es Erhöhungen, die Bedarfe variieren abhängig vom Schultyp und Wohnsituation. Hier die gültigen Sätze.

Schüler / Auszubildende , die bei den Eltern wohnen

Besuch vonab WS 22/23bis 31.07.22
Berufsfachschule und Fachschulklasse (Berufsausbildung nicht voraussetzt)262 €247 €
Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule und Fachoberschulklasse (Berufsausbildung vorausgesetzt)474 €448 €
Fachschulklasse (Berufsausbildung vorausgesetzt), Abendgymnasium, Kolleg480 €454 €
Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule511 €483 €

Schüler / Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen

Besuch vonab WS 22/23bis 31.07.22
weiterführende allgemeinbildende Schule, Berufsfachschule sowie Fach- und Fachoberschulklasse (Berufsausbildung nicht voraussetzt)632 €585 €
Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule und Fachoberschulklasse (Berufsausbildung voraussetzt)736 €681 €
Fachschulklasse (Berufsausbildung vorausgesetzt), Abendgymnasium, Kolleg781 €723 €
Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule812 €752 €

Wohnzuschlag – Zuschuss zu den Mietkosten

Der Wohnzuschlag wird für Schüler und Studenten gewährt. Lebst du noch bei deinen Eltern, sind es jetzt 59 € Zuschlag, statt bisher 56 €. Hast du einen eigenen Hausstand, beträgt der Mietkostenzuschuss 360 € (bisher 325 €). Achtung: Bewohnst du eine Immobilie, die deinen Eltern gehört, wirst du als „bei den Eltern wohnend“ eingestuft, mit der entsprechend niedrigeren Wohnpauschale.

Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Für selbst versicherte Schüler und Studenten erhöhen sich die Sätze für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung (PV) wie folgt:

  • bis 30-Jährige: KV 94 € und PV 28 € (zuvor KV 84 € und PV 25 €)
  • über 30-Jährige: KV 168 € und PV 38 € (zuvor KV 155 € und PV 34 €)

Dieser Zuschlag wird bezahlt, wenn du selbst versichert bist, entweder in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, PKV für Studenten oder als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse.

Freibeträge vom eigenen Einkommen

Bei der Einkommensanrechnung steigt der Grundfreibetrag für Studierende auf „Minijob-Höhe“, somit ab Oktober auf 520 € pro Monat (zuvor 450 €). Die Erhöhung der Mini-Job-Grenze resultiert aus der Anhebung des Mindestlohns, ab Oktober 2022 beträgt dieser 12 € pro Stunde.

Achtung: Arbeitest du in den Semesterferien in Vollzeit, solltest du dennoch den Jahressatz von 6.240 € (vormals 5.400 €) an Verdienst nicht überschreiten, da dir ansonsten das BAföG gekürzt wird.

Du bist verheiratet? Dann steigt wegen deines Lebenspartners der Grundfreibetrag um monatlich 805 € (zuvor 665 €) und ggf. pro Kind um 730 € (zuvor 605 €).

Freibeträge vom eigenen Vermögen

Beim Vermögen wird vom Grundbesitz über Sparverträge und Kontoguthaben bis hin zum eigenen Auto alles hinzugezählt, was ein Vermögen darstellt – auch wenn du aktuell vielleicht keinen Zugriff darauf hast. Durch Anrechnung deines Vermögens verringert sich dein potentieller BAföG Bedarfssatz.

Der Gesamtbetrag an Vermögen darf nun bei bis zu 30-Jährigen 15.000 € nicht übersteigen, bei über 30-Jährigen sind es 45.000 €. Bis zum WS 22/23 waren es nur 8.200 € für alle Antragssteller. Für jedes eigene Kind erhöht sich der Freibetrag nach wie vor um 2.300 €.

Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe-/Lebenspartner

Die 2.415 € monatlich (bislang waren es 2.000 €) stellen den Höchstsatz des Freibetrags dar und beziehen sich auf Einkommen der Eltern, die verheiratet sind und kein weiteres Kind zu betreuen haben. Für jedes weitere Kind kommen pro Monat 736,00 € (zuvor 635 €) dazu. Die Freibeträge entsprechen dabei in etwa dem Nettoeinkommen.

Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf die Eltern aufgeteilt. Bis zu einem Jahresbrutto vom 35.000 € (bei verheirateten Eltern) ist der volle BAföG-Satz möglich. Auch bei deutlich höherem Bruttoeinkommen ist noch eine Teilförderung möglich, bei ca. 50.000 pro Jahr sind es im Schnitt allerdings nur noch 10 € pro Monat. Ab einem Jahresbrutto von 65.000 € in der Familie ist eine Förderung unwahrscheinlich.

Leben die Eltern getrennt und/oder sind nicht miteinander verheiratet, wird der Freibetrag pro Person festgesetzt mit 1.605 € pro Monat (zuvor 1.330 €). Dieser Freibetrag gilt auch für deinen Ehegatten / Lebenspartner. Der Freibetrag für ein Stiefelternteil wurde von 665 € auf 805 € angehoben.

Altersgrenze steigt auf 45 Jahre

Zu Beginn des Bachelor-Studiums durfte man bisher nicht älter als 29 Jahre sein, zu Beginn des Master-Studiums nicht älter als 34 Jahre, damit ein BAföG Anspruch bestand. Ausnahmen wurden genehmigt, wenn zum Beispiel eigene Kinder zu erziehen waren. Diese Grenze wurde auf 45 Jahre angehoben, um den veränderten Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Berufstätigkeit, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement nach dem Abitur wirken sich nun nicht mehr schädlich auf das BAföG aus. Auch soll eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus ermöglicht werden.

Kinderbetreuungszuschlag steigt auf 160 Euro

Pauschal erhöht sich für BAföG Antragssteller der Kinderbetreuungszuschlag: Für jedes eigene Kind unter 14 Jahren beträgt er jetzt 160 € (zuvor 150 €). Der Betreuungszuschlag wird nur dem Elternteil gewährt, bei dem das Kind (vorrangig) lebt.

Heizkostenpauschale bei eigenem Hausstand

Dieser einmalige Zuschuss trägt mit nun 230 € (zuvor 115 €) den gestiegenen Energiepreisen Rechnung. Er wird Bafög-Empfängern automatisch, für 2022 zwischen Juni und September, ausgezahlt.

AuslandsBAföG

Neben den oben genannten Änderungen gibt es weitere Erleichterungen für Studenten, die eine Zeit im Ausland studieren müssen (oder wollen), oder ein Praktikum absolvieren.

So erhöhen sich die Zuschüsse für Studiengebühren auf 5.600 € im Jahr (zuvor 4.600 €), Reisekosten werden wie gehabt mit je 250 € pro Hin- und Rückreise und außerhalb Europas mit einem Zuschlag von 500 € gefördert. Als Zuschuss für die Auslands-Krankenversicherung werden gewährt:

  • 94 € (zuvor 84 €) bis zu einem Alter von 30 Jahren
  • 167 € (zuvor 155 €) für über 30-Jährige

BAföG-Rückzahlung und Erlass

Auch die Rückzahlungsbedingungen werden sich verbessern. Zwar muss nach wie vor die Hälfte des erhaltenen BAföG zurückgezahlt werden. Doch die Bedingungen für die Rückzahlung in „Härtefällen“ soll sich verbessern. Normalerweise beginnt die BAföG-Rückzahlung spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer mit 130 € pro Monat bzw. 390 € vierteljährlich. Konntest du nicht zahlen, verjährten auch nach 20 Jahren deine Schulden nicht. Für sogenannte „Altschuldner“ war bislang nur ein Erlass auf Antrag möglich. Nun soll von Amts wegen ohne Antrag geprüft werden, ob ein Erlass möglich ist. Ab Herbst 2022 wird bei ehemaligen BAföG Beziehern nach 20 Jahren, in denen sie nicht oder kaum ihren Rückzahlungspflichten nachkommen konnten, der Restbetrag erlassen.

BAföG-Antrag online ohne Unterschrift

Auch soll die Digitalisierung vorangetrieben werden, sodass nun u.a. erstmalig der Antrag online (ohne eigenhändige Unterschrift) gestellt werden kann.

Titelbild: sasirin pamai / shutterstock.com