BAföG Ausbildungsförderung
Hilfe bei der Studienfinanzierung
Bundesausbildungsförderungsgesetz ist die finanzielle Hilfe, hinter dem sich die Abkürzung „BAföG“ verbirgt, eine Ausbildungsförderung, die in 2023 von etwa 635.600 Berechtigten (630.200 im Vorjahr) in Anspruch genommen wurde, wobei der Großteil auf Studierende entfällt. So wurden in 2023 ca. 501.400 Studierende und 134.200 Schülerinnen und Schüler mit BAföG gefördert. Im Durchschnitt erhielten 2022 Studierende monatlich 663 Euro und Schüler 534 Euro ausgezahlt (Erhebung des Statistischen Bundesamtes und PM vom 05.08.2024).
Studenten werden Leistungen jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zinsloses Darlehen erbracht. Anspruchsberechtigte Schüler erhalten Förderleistungen als Vollzuschuss. Das Ziel dieser Sozialleistung ist ein zügiger Abschluss des Studiums bzw. der schulischen Ausbildung, um schnell und effektiv ins Berufsleben einzusteigen. Zuständig für die BAföG-Förderung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF.
Wer bekommt BAföG?
Der BAföG Anspruch besteht grundsätzlich für ein Studium oder eine schulische Ausbildung. Die Voraussetzungen liegen dabei sowohl in der Förderungsfähigkeit der Ausbildung als auch in den persönlichen Voraussetzungen des Studenten / Schülers.
Betriebliche Ausbildungen mit Ausbildungsvergütung sind von der BAföG Förderung ausgeschlossen. Für Azubis kommt hier ggf. die Berufsausbildungsbehilfe oder (bei Antragstellern mit Behinderung) das Ausbildungsgeld in Betracht.
Wie viel BAföG bekomme ich?
Der aktuelle BAföG Höchstsatz beläuft sich in 2024 auf 934 Euro für Studierende und 903 Euro für Schüler und gilt für einen nicht mehr bei den Eltern lebenden Studenten bzw. Schüler. Hier ist bereits ein Grundbedarf, eine Wohnpauschale sowie Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Dabei hängt die Höhe des Bedarfs primär von der Art der Ausbildung (Schulform) sowie der Unterbringung ab. Schüler und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten mehr BAföG als Jene, die noch keinen eigenen Hausstand haben. Zur Bedarfsermittlung kann auch unser BAföG-Rechner genutzt werden.
- BAföG Höchstsatz (Bedarfstabellen und Erläuterungen)
- Kinderbetreuungszuschlag
Bei der Berechnung der BAföG-Höhe werden Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung von Freibeträgen gegengerechnet, so dass die Auszahlung gemindert werden kann.
Wie kann ich BAföG beantragen?
Der BAföG Antrag erfolgt mit Formblättern (bspw. Formblatt 1), die beim zuständigen Amt für Ausbildung (Studentenwerk) einzureichen sind oder Online. Je nach Art der Ausbildung (Studium/ Schule) ist der Antrag am Wohnsitz der Eltern oder am Wohnsitz des Studenten/ Schülers einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann, weshalb schnellstmöglich BAföG-Leistungen beantragt werden sollten.
Wann und wie muss ich BAföG zurückzahlen?
Die Rückzahlung der Regel-BAföG-Förderung setzt fünf Jahre nach der letzten Auszahlung ein. Dabei muss nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt werden. Dieser ist auf höchstens 77 Raten und somit auf 10.010 Euro festgelegt, auch wenn der Darlehensanteil tatsächlich höher gewesen ist – Zinsen fallen nicht an, da der Darlehensanteil beim BAföG zinsfrei ist. Bei der Rückzahlung belaufen sich die Raten auf 130 Euro monatlich, die quartalsweise mit 390 Euro abgetragen werden müssen. Insgesamt ist der Rückzahlungszeitraum auf höchstens 20 Jahre angelegt. Zudem sind auch Stundungen und Erlasse möglich, welche du im Informationstext zur BAföG Rückzahlung nachlesen kannst.
Schüler-BAföG
Schüler können an allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG beantragen, etwa dann, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt. Zu diesen zählen unter Anderem Schüler des Gymnasiums ab der 10. Klasse, Haupt- und Realschüler sowie Schüler an (Berufs)Fach- und Berufsoberschulen sowie Kollegs und Berufskollegs. Im Gegensatz zum Studenten BAföG wird das Schüler BAföG als Vollzuschuss gezahlt, was bedeutet, dass keine Rückzahlung erfolgen muss. Der BAföG Höchstsatz für Schülerinnen und Schüler bewegt sich dabei zwischen 384 Euro und 903 Euro monatlich – je nach Schulart und Unterbringung.
Abgrenzung zum Aufstiegs BAföG
Beide Förderungen klingen zwar ähnlich, werden aber nach unterschiedlichen Gesetzen geleistet. Das Aufstiegs BAföG (früher: Meister BAföG) wird nach dem AFBG und die Förderung für Schüler und Studenten wird nach dem BAföG gezahlt. Das Aufstiegs BAföG wird nicht für eine erste Ausbildung geleistet, sondern nur für eine fortführende und aufsteigende Berufsqualifizierung, beispielsweise Meister oder Techniker. Dabei kann sich die Förderungsfähigkeit beider Förderungen überschneiden, beispielsweise bei der Erzieher Ausbildung. Diese ist sowohl mit dem Schüler BAföG als auch mit dem Aufstiegs BAföG förderungsfähig.
Nützliche Adressen für Studenten
Neben zahlreichen Informationen für Studierende findet Ihr auch einige hilfreiche Adressen:
Autoren: Nicola Pridik und Weitere