Studieren mit Kind - Studium mit Kindern - Eltern
Ein Studium und ein eigenes Kind organisatorisch auf einen Nenner zu bringen, ist definitiv keine leichte Hürde. Neben der Finanzierung des Studiums und des Lebensunterhaltes muss auch für eine ausreichende Kinderbetreuung gesorgt werden, obwohl nicht immer die passenden Angebote bereit stehen. Aus diesem Grund erfordert gerade das Studieren mit Kind eine effiziente Zeitplanung und die sinnvolle Ausnutzung aller gegebenen finanziellen Ressourcen, ohne die diese Aufgabe kaum zu meistern wäre. Dabei sind die unten aufgeführten Informationstexte auf finanzielle Hilfen ausgelegt, die bereits die Regelungen für 2011 enthalten.
Im Folgenden wird deshalb eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch über entsprechende Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung gestellt. Die Informationen dürften das Studieren mit Kind erleichtern und somit dazu führen, dass man am Ende schneller zu seinem ersehnten Abschluss gelangt.
Finanzierung eines Studiums mit Kind
Ein Studium mit Kind ist eine Doppelbelastung, der nur wenige Eltern wirklich standhalten können. Neben den zeitlichen Problemen spielt dabei natürlich auch der finanzielle Aspekt eine sehr wichtige Rolle. Oftmals ist das Geld in der Studienzeit auch für normale Studenten knapp bemessen, aber mit einem Kind liegen die Ausgaben nochmal ein ganzes Stück höher, was sich oftmals als das größte Problem beim Studieren mit Kind darstellt. Der zeitliche Spielraum für einen Studentenjob ist zumindest für die Mutter relativ gering, so dass man in der Regel auf Hilfsmaßnahmen verschiedener Art zurückgreifen sollte.
In diesem Bereich gibt es äußerst viele Möglichkeiten, die man einzeln oder in Kombination nutzen kann und die einem den Studienalltag zumindest in finanzieller Hinsicht stark erleichtern können. Zu den Leistungen gehören das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld, der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG, spezielle Stipendien für Studentinnen mit Kindern und der Bildungskredit. Weitere Möglichkeiten ergeben sich unter Umständen aus dem ALG II, einem eventuellen Unterhaltsvorschuss, oder aus Leistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind. Die einzelnen Punkte werden nachfolgend alle detailliert beschrieben, um genau aufzuzeigen, bei welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe sie das Studieren mit Kind finanziell erleichtern können.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eigentlich eine Leistung, die Eltern einen finanziellen Ersatz in der Zeit bieten soll, in der sie wegen der Geburt und der Pflege eines Kindes nicht ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können. Diese Ersatzleistung beträgt 65% bis 100% des letzten durschnittlichen (12 Monatszeitraum) Netto-Einkommens, je nach Einkommen vor der Entbindung. Die Maximalhöhe liegt bei 1.800 Euro. Weitere Informationen sind hier zu finden: Elterngeld Höhe und Berechnung oder direkt der Elterngeldrechner. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt, kann jedoch um 2 weitere Monate aufgestockt werden, wenn auch der andere Partner in dieser Zeit nicht die volle Zeit arbeitet (sog. Partnermonate) An den Anspruch auf Elterngeld ist nämlich die Bedingung geknüpft, das man nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet.
Für ein Studium mit Kind ist vor allem die Tatsache interessant, dass man das Elterngeld auch erhält, wenn man vorher nicht gearbeitet hat. In einem solchen Fall beträgt der Höchstsatz 300 Euro (Sockelbetrag) und wird für 12 Monate gezahlt. Ist man alleinerziehend, besteht sogar die Möglichkeit, diese Leistung für volle 14 Monate in Anspruch zu nehmen. Ein weiterer Vorteil des Elterngeldes ist, dass die 300 Euro auf keine anderen Sozialleistungen (außer ab 2011 auf Hartz IV und Kinderzuschlage) angerechnet wird und man den Betrag also zusätzlich zu eventuellem Wohngeld erhalten kann.
Wer innerhalb von 24 Monaten innerhalb der Inanspruchnahme des Elterngeldes ein zweites Kind bekommt, hat Anspruch auf einen sogenannten Geschwisterbonus, der in der Regel 10% des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro beträgt. Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) wird zusätzlich je Mehrlingskind ein Mehrlingsbonus von 300 Euro gezahlt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auch kleinere Raten auszahlen zu lassen und dafür die Leistungsdauer auf 24 Monate zu verdoppeln bzw. auf 28 Monate, wenn es sich um Partnermonate handelt. Bei der Wahl der Verlängerung halbiert sich der monatliche Elterngeld Anspruch.
Ein Antrag auf Elterngeld ist schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle zu stellen, wobei man möglichst schnell nach der Geburt des Kindes damit beginnen sollte, da man maximal 3 Monate rückwirkend Elterngeld bekommen kann. Für den Antrag müssen folgende Unterlagen bereit gehalten werden:
- Einkommensnachweise
- Geburtsurkunde des Kindes
- Erklärung oder Bescheinigung, dass nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich im Bezugszeitraum gearbeitet wird
- Mutterschaftsgeldbescheinigung der Krankenkasse
- Beleg über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Fazit: Das Elterngeld sollte man auf jeden Fall nutzen
Das Elterngeld ist eine Leistung, die man beim Studium mit Kind auf jeden Fall nutzen sollte. Die Vorteile liegen klar auf der Hand, denn jede Eltern eines Neugeborenen haben Anspruch auf das Elterngeld und man kann diese Leistung auch in Kombination mit anderen staatlichen Hilfen nutzen. In Bezug auf das Studieren mit Kind besteht lediglich der Nachteil, dass man nur für maximal 14 Monate finanzielle Unterstützung erhält.
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine staatliche Leistung, die man im Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes erhält. Nur wer vorher eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, kann das Mutterschaftsgeld beantragen, wobei es wichtig ist, ob man selbst krankenversichert oder aber über eine Familienversicherung abgesichert ist. Im ersten Fall kann man die entsprechenden Leistungen von der eigenen Krankenkasse beantragen und maximal bis zu 13 Euro täglich als Lohnersatzleistung erhalten.
Familienversicherte und Versicherte in der privaten Krankenversicherung können dagegen lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt beantragen. Das Mutterschaftsgeld kann sowohl bei einer Vollbeschäftigung, einem Teilzeitjob, als auch bei der Ausübung eines Minijobs beantragt werden.
Fazit: Mutterschaftsgeld nur bei eigenem Job
Das Mutterschaftsgeld ist durchaus eine interessante finanzielle Hilfsleistung, jedoch erhält man diese nur, wenn man einen versicherungspflichtigen Job ausübt. Wer also beim Studieren mit Kind bisher keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, hat leider keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Kindergeld
Als Student hat man einen Anspruch auf Kindergeld, wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In der Regel sollten die Eltern das Kindergeld beantragen, jedoch ist es auch möglich, dass das studierende Kind den Antrag selbst stellt. Dabei ist jedoch wichtig, dass man nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdient (Nettoeinkommen). Wird diese Einkommens-Freigrenze überschritten, so ist das gesamte Kindergeld für das Jahr der Überschreitung zurück zu zahlen. Sollte man während des Studiums ein Kind bekommen, wird für die Zeit des Mutterschutzes, also 6. Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt auch bei einer Unterbrechung des Studiums weiter Kindergeld gezahlt.
Studenten können darüber hinaus natürlich auch Kindergeld für ihre eigenen Kinder beantragen, wobei für die ersten 2 Kinder jeweils 184 Euro gezahlt werden, für das 3. Kind sind es 190 Euro und ab dem 4. Kind liegt der Betrag bei 215 Euro. Sollte bereits einer der Elternteile arbeiten, kann es bei entsprechendem Einkommen sinnvoller sein, statt des Kindergeldes lieber den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Um diese Frage muss man sich jedoch nicht kümmern, da das Finanzamt automatisch prüft, welche Variante im Einzelfall günstiger ist. In der Regel kommt der Kinderfreibetrag nur bei hohen Einkommen zum Tragen.
Einen Antrag auf Kindergeld kann man bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen, was man relativ zügig erledigen sollte, da maximal 6 Monate Kindergeld rückwirkend ausgezahlt werden.
Fazit: Kindergeld sollte jeder beantragen
Das Kindergeld ist eine elementare Leistung, die eigentlich alle Eltern in Anspruch nehmen sollten. Beim Studieren mit Kind bedeuten die mindestens 184 Euro im Monat eine enorme Verbesserung der persönlichen finanziellen Situation und werden darüber hinaus auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Mehrbedarf nach Hartz IV
In der Regel sind Studenten vom ALG II ausgeschlossen, jedoch gibt es einige besondere Härtefälle, in denen entsprechende Leistungen doch bewilligt werden. Hier müssen jedoch schon ganz triftige Gründe vorliegen, zumal die Entscheidung dafür im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt. Nur wenn die Verweigerung unzumutbar ist und als besondere Härte und unbillig bezeichnet werden kann, besteht eine Chance, einen bestimmten Mehrbedarf des ALG II geltend zu machen. Ein Härtefall liegt beispielsweise bei einer Behinderung, Schwangerschaft oder bei bestehender Mutterschaft vor. Dabei gehen die Mehrbedarfe prozentual vom Hartz IV Regelsatz aus, der aktuell ab 2011 bei 364 Euro liegt (Bis 31.12.2010 359 Euro).
Diese Mehrbedarfe sind unterschiedlich eingeteilt, denn es gibt sowohl einen Mehrbedarf für Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche (§ 21 Abs. 2 SGB II), der 17% des Regelsatzes und damit 61,88 Euro für Alleinstehende und 55,69 Euro für Paare beträgt. Ein weiterer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II) , die ein Kind unter 7 Jahren oder 2 Kinder unter 16 Jahren betreuen, wobei hier 36% des Regelsatzes, beziehungsweise 131,04 Euro veranschlagt werden. Die dritte Möglichkeit ist eine einmalige Leistung wegen der Schwangerschaft und zur Erstausstattung, die gewährt werden kann, wenn das eigene Einkommen unterhalb des ALG II-Regelsatzes liegt und man bestimmte Dinge wie einen Kinderwagen, Babykleidung oder auch ein Kinderbett benötigt.
Wer sich wegen der Schwangerschaft beurlauben lässt, kann wesentlich einfacher an Leistungen des ALG II kommen, erhält dafür während der Urlaubszeit jedoch auch keine BAföG-Leistungen mehr.
Fazit: Mit dem Mehrbedarf kann man sehr schlecht planen
Wer den ALG II Mehrbedarf fest einplant, kann damit wirklich hart scheitern, weil diese Leistungen bisher nur in den wenigsten Ausnahmefällen gewährt wurden. Die Behörden sind in diesen Fällen äußerst streng und bewerten Fälle, die man selbst als Härtefall ansehen würde, oftmals immer noch nicht als ausreichend.%
BAföG-Kinderbetreuungszuschlag als finanzielle Unterstützung
Wer sein Studium mit Kind wegen der Schwangerschaft nicht länger als 3 Monate ruhen lässt, kann verbesserte Bedingungen beim BAföG in Anspruch nehmen. So steht studierenden Eltern zum Beispiel ein Kinderbetreuungszuschlag zu, der für das erste Kind 113 Euro und für jedes weitere immerhin noch 85 Euro beträgt. Der Antrag dafür muss gesondert gestellt werden, jedoch bekommt man den Zuschlag dann auch rückwirkend gezahlt, wenn der Antrag noch vor Ende des Bewilligungszeitraumes beim BAföG-Amt eintrifft. Die Regelung selbst zum Kinderbetreuungszuschlag findet sich in § 14b BAföG.
Darüber hinaus kann das Studieren mit Kind jedoch auch noch andere Erleichterungen in Bezug auf BAföG mit sich bringen. So wird generell die Förderhöchstdauer um ein Semester angehoben und vom ersten bis zum fünften Lebensjahr des Kindes ist eine Erhöhung von einem Semester pro Lebensjahr möglich. Für das 6. und 7. Lebensjahr wird zusammen ein weiteres Semester zur Förderhöchstdauer addiert, sowie genauso noch einmal für das 8. – 10. Lebensjahr.
Fazit: Durch BAföG wird Studieren mit Kind wesentlich einfacher
Der Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG ist ein sehr guter Baustein in der Finanzierung des Studiums mit Kind. Solange man selbst förderungsberechtigt ist, hat man auch Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag, der mit satten 113 Euro fast nochmal so hoch ist, wie das Kindergeld und damit eine echte Erleichterung beim Studieren mit Kind darstellt.
Stipendium
Dass ein Studium mit Kind keine leichte Aufgabe ist, haben sich auch einige Stiftungen verinnerlicht, die speziell auf die Probleme von Studierenden mit Kindern fokussiert sind. Oftmals sind die dort vergebenen Stipendien allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen können vom Geschlecht, der sozialen Herkunft, aber auch des Studiengangs ausgehen, dass der Student gewählt hat.
Als Beispiel für ein solches Stipendium gilt die Heinrich-Böll Stiftung, die sich speziell um Belange von Frauen kümmert und somit eine gute Möglichkeit bietet, sich beim Studieren mit Kind finanziell unterstützen zu lassen. Es wird allerdings eine gewisse ökologische Grundhaltung und eine gewaltfreie Einstellung erwartet und darüber hinaus werden bevorzugt geisteswissenschaftliche Studiengänge gefördert.
Eine weitere Anlaufstelle für solche Stipendien ist die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung, die allerdings nur Frauen fördert, die sich für eine Doktorarbeit in naturwissenschaftlichen Fächern oder im medizinischen Bereich bewerben.
Fazit: Stipendien sind in Einzelfällen durchaus interessant
Stipendien sind durchaus ein probates Mittel, um das eigene Studium mit Kind finanziell abzusichern. Man muss jedoch festhalten, dass Stipendien nicht gerade einfach zu bekommen sind und darüber hinaus nicht selten an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, die nicht jeder erfüllt. Trotzdem sollte man auf jeden Fall versuchen, ein solch begehrtes Stipendium zu erhalten, da man auf diesem Weg eigentlich nur gewinnen kann.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die nur von alleinerziehenden Eltern beantragt werden kann. Dies ist immer dann möglich, wenn der andere Elternteil, der nicht im gleichen Haushalt lebt, entweder keinen Unterhalt zahlen kann oder will. Der Antrag auf den Unterhaltsvorschuss muss beim örtlichen Jugendamt gestellt werden, wobei jedoch maximal bis zu einem Kindesalter von 12 Jahren ein Unterhaltsvorschuss geleistet wird. Dieser ist wie folgt gestaffelt und richtet sich nach den Regelungen im BGB zum Mindestunterhalt für Minderjährige, der ab 01.01.2010 in folgender Höhe gilt:
- Kinder von 0 - 5 Jahren: 133 Euro monatlich
- Kinder von 6 bis 12 Jahren: 180 Euro monatlich
Dabei liegen die Werte jeweils bei 317 Euro und 354 Euro, jedoch wird von diesen Beträgen das volle Kindergeld (184 Euro) abgezogen, so dass sich oben genannte Beträge ergeben.
Fazit: Als Alleinerziehender Studierender ist Unterhalt überlebenswichtig
Wer alleinerziehend ist und eigentlich Anspruch auf Unterhalt hätte, sollte im Notfall immer auf den Unterhaltsvorschuss zurückgreifen, da dies eine wichtige Unterstützungsleistung darstellt, auf die man einen rechtlichen Anspruch hat. Vorschuss wird die Leistung übrigens deshalb genannt, weil der unterhaltspflichtige Elternteil sie zurückzahlen muss.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind ist ein sogenannter Retter in letzter Not, was soviel bedeutet, dass man dort nur finanzielle Leistungen erhält, wenn andere Sozialleistungen absolut nicht ausreichen. Wer also in einer echten Notsituation steckt und sein Studium mit Kind sonst abbrechen müsste, kann sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Diese prüft die Einkommenssituation und entscheidet im Einzelfall, ob Leistungen gewährt werden oder nicht. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings ein ständiger Wohnsitz in Deutschland und darüber hinaus auch der Besuch einer Beratungsstelle für Schwangere. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht leider nicht.
Fazit: Eine Anfrage sollte jeder stellen, der in einer finanziellen Notlage ist
Wer merkt, dass die eigenen finanziellen Mittel beim Studieren mit Kind nicht ausreichen, der sollte sich auf jeden Fall an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Allerdings ist es wichtig, vorher bereits den Versuch gestartet zu haben, andere Sozialleistungen zu erhalten. Nur wenn diese Leistungen nicht ausreichen, kann entsprechende Hilfe bewilligt werden.
Die Leistungen aus der Bundesstiftung werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, insbesondere nicht auf ALG II, Sozialhilfe etc.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist mehr für Studierende in der späteren Studienphase, denn man muss bereits sein Vordiplom oder eine gleichwertige Zwischenprüfung bestanden haben oder ein Aufbaustudium betreiben, um den Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus darf man das 12. Hochschulsemester noch nicht überschritten haben und nicht älter als 36 Jahre sein. Es werden durch den Bildungskredit maximal 7.200 Euro in einem Bildungsabschnitt bewilligt, die in 300 Euro-Raten in Anspruch genommen werden können.
Wer den Bildungskredit nutzt, sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Summe verzinst wird und später in voller Höhe zurückgezahlt werden muss. Nähere Informationen zum Bildungskredit gibt es »hier.
Fazit: Keine besonderen Regelungen für Studierende mit Kind
Der Bildungskredit ist rein technisch gesehen ein ganz normales Bankdarlehen, welches von der KfW-Bank vergeben wird. Lediglich die Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten sind lockerer als bei normalen Krediten. Wer jedoch merkt, dass das Studium mit Kind auf diesem Weg schneller abgeschlossen werden kann, für den könnte der Bildungskredit eine durchaus interessante Alternative sein.
Kinderbetreuung - Studieren mit Kindern
Neben den finanziellen Problemen muss beim Studieren mit Kind auch immer darauf geachtet werden, dass eine entsprechende Kinderbetreuung gewährleistet ist. Mittlerweile gibt es wirklich viele Angebote, die man in Anspruch nehmen kann, jedoch kosten einige nicht gerade wenig Geld.
Die günstigste Alternative ist oftmals, Angebote direkt an der Universität wahrzunehmen, an der man studiert. Vor allem in größeren Unis werden mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten geboten wie zum Beispiel ein Uni-Kindergarten, Wickelräume und auch Stillzimmer. Diese Optionen sind jedoch von Uni zu Uni verschieden und sollten bereits vor der Geburt des Kindes recherchiert werden, damit man weiß, ob das Angebot ausreichend ist.
Für Kinder unter 3 Jahren bieten sich Krabbelgruppen oder Tageseltern an
Da man Kinder unter 3 Jahren nur äußerst selten in einem Kindergarten oder gar einer Kindertagesstätte unterbringen kann, muss man andere Angebote in Anspruch nehmen. Eine gute Möglichkeit sind sogenannte Kinderkrippen oder auch Krabbelstuben, die entweder von den Kirchen, von staatlicher Seite oder von privaten Trägern angeboten werden. Eine weitere Möglichkeit sind Tageseltern, die man am einfachsten über einschlägige Vereine kontaktieren kann. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass bei besonders geringem Einkommen die Kosten einer Tagesmutter vom Jugendamt getragen werden können.
Kindertagesstätten haben oftmals unflexible Zeiten
Für Kinder über 3 Jahren ist es oftmals kein Problem, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu finden. Auch diese werden meist entweder staatlich oder von kirchlichen Trägern angeboten, bringen jedoch auch einen nicht unerheblichen monatlichen Kostenbeitrag mit sich. Dieser variiert zwar mit dem verfügbaren Einkommen, kann jedoch mitunter bis zu 380 Euro monatlich betragen. Darüber hinaus sind die Zeiten der Kindertagesstätte keinesfalls so abgestimmt, dass sie sich immer mit einem Studium vereinbaren lassen. Vor allem bei abendlichen Vorlesungen muss eine Alternative in der Kinderbetreuung gefunden werden.
Der Kinderhort als Alternative für ältere Kinder
Wer sein Studium mit Kind erst beginnt, wenn die Tochter oder der Sohn bereits älter ist, kann die Option des Kinderhortes nutzen. In einem Kinderhort können Kinder oftmals bis zum 12. Lebensjahr untergebracht werden und erhalten neben einem Mittagessen meist auch noch eine Betreuung bei der Erledigung der Hausaufgaben. Auch hier fällt ein monatlicher Kostenbeitrag an, der sich in den meisten Fällen im Rahmen von 120 Euro bewegt, jedoch auch vom Einkommen abhängig gemacht wird.
Fazit: Viele verschiedene Optionen sind möglich
Die Kinderbetreuung beim Studieren mit Kind ist mittlerweile ein Thema, welches auch von staatlicher Seite ernst genommen wird. Man versucht, ein möglichst breites Angebot zur Verfügung zu stellen, so dass jeder Student seinen Nachwuchs zu den benötigten Zeiten in geschulte Hände geben kann. Grundsätzlich kann man sagen, dass solche Betreuungsangebote in Großstädten meistens wesentlich ausgeprägter sind, als in kleineren Orten, wo auch die Infrastruktur der Universität eher klein ausfällt. Wer also die Möglichkeit hat, sein Studium an einer großen Uni zu absolvieren sollte dies in Bezug auf die Kinderbetreuung auf jeden Fall tun.
Studienplanung beim Studium mit Kind
Das Studieren mit Kind ist grundsätzlich ein Prozess, der sich besonders schwierig planen lässt. Trotzdem ist es äußerst sinnvoll, bereits ganz am Anfang zu schauen, in welchem Zeitraum man sein Studium abschließen möchte. Ein Studienverlaufsplan kann hier also sehr hilfreich sein, wobei man aber immer damit rechnen sollte, dass man ein bis zwei Semester dranhängen muss, weil das Kind vielleicht krank geworden ist, oder Probleme mit der Kinderbetreuung entstehen, die man zunächst in den Griff kriegen muss. Von solchen Rückschlägen darf man sich jedoch nicht entmutigen lassen, sondern man sollte einfach da anknüpfen, wo man vorher aufgehört hat. Wichtig ist vor allem, immer das Ziel im Blick zu haben und sich nicht irgendwann im Alltag zu verlieren und das Studium deshalb letztendlich aufzugeben.
Weitere Hilfe kann hier zum Beispiel auch ein intensiver Dialog mit den Professoren oder den Studierendenvertretern sein, die einen in schwierigen Situationen unterstützen können. Wenn ein Lehrender weiß, dass man in einer besonders schwierigen Lage steckt, ist er nämlich auch eher bereit, entsprechende Hilfestellungen zu geben. Darüber hinaus sollte das Ganze natürlich auch mit dem eigenen Lebenspartner so koordiniert werden, dass man sich gegenseitig so gut wie möglich entlastet.
Gesamt-Fazit - Studieren mit Kind
Wer sich dafür entscheidet, ein Studium mit Kind zu absolvieren, sollte sich vorher verinnerlichen, dass eine Mammutaufgabe vor ihm liegt. Es gibt zwar sowohl im Bereich der Finanzierung, als auch in der Kinderbetreuung jede Menge Möglichkeiten, Erleichterungen zu erhalten, aber es ist daneben auch einfach eine sehr starke nervliche Belastung, die auf einen zu kommt. Die finanziellen Optionen sind mittlerweile so vielfältig, dass es fast immer eine Möglichkeit gibt, das Studieren mit Kind durchzuziehen. Auch die Kinderbetreuung wird stetig ausgebaut und bietet mittlerweile mannigfaltige Möglichkeiten, die die verschiedensten Einzelfälle abdecken. Trotzdem ist und bleibt ein Studium mit Kind eine schwierige Sache, bei der man davon ausgehen sollte, dass man die Regelstudienzeit oftmals um mehrere Semester überschreitet.
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