Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen so nennt das Bundesland Nordrhein-Westfalen seine gesetzliche Einführung von Studiengebühren. Schon seit dem Jahr 2006 hat dieses Gesetz Gültigkeit und reguliert die Abgaben von Studienbeträgen und Hochschulabgaben. Es versetzt Universitäten und Hochschulen in dem Bundesland in die rechtliche Lage ab dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren zu erheben und zwar für Erstsemester. Anderen Studenten betrifft dies Gesetz erst ab dem Sommersemester 2007.
Zum Wintersemester 2011/2012 wurden die Studiengebühren in NRW nach Beschluss des Landtages vom 24.02.2011 wieder abgeschafft
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können die Universitäten und Fachhochschulen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Studiengebühren von den Studenten verlangen, sie dürfen jedoch 500 Euro pro Semester nicht übersteigen. Die meisten Unis schöpfen ihren Rahmen voll aus, es gibt aber auch welche, die (noch) gar keine Studiengebühren erheben, diese sind:
- FH Düsseldorf
- FernUniversität Hagen (bis SoSe 2010)
- Hochschule Ruhr West
- Kunstakademie Düsseldorf
Bis zu 500 Euro werden pro Semester maximal fällig und zwar für jeden Studierenden der nicht ein so genannter Bildungsinländer ist, oder Bürger der Schweiz oder der EWR ist. Hierbei ist den Unis aber freigestellt, wie Dazu können sogar noch Sondergebühren kommen, die als Betreuungsentgelte deklariert werden. Allerdings sind alle Hochschulen gezwungen in einen Fonds einzuzahlen, der eine Art Ausfallsicherung darstellt und jenes Risiko abdeckt, welches dadurch entsteht, dass ein studierender Kreditnehmer, der also seine Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen durch einen Kredit finanziert, nur noch teilweise oder auch gar nicht zurück zahlen kann.
| Studiengebühren | Einführung | Höhe/ Semester |
Zinsen für Studien- beitragsdarlehen |
Weitere Gebühren |
| Allgeine | WiSe 06/07 | 500 € | 4,639% nominal Obergrenze: 5,90% (bis 2011) |
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| Der Landtag NRW hat am 24.02.2011 die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 beschlossen. | ||||
| nächste Landtagswahlen: Frühjahr 2015 | ||||
| Eine Ausnahme stellt die Wilhelms Universität Münster dar: Hier werden aktuell 275 Euro Studiengebühren pro Monat fällig (Hier die Infos vom 18.12.2008) | ||||
Ausnahmen zu den 500 € Studiengebühren stellen in Nordrhein Westfalen dar:
- Universität Bielefeld: 350 €
- FH Bielefeld: ab SoSe 2009/2010 350 € (vorher 500 €)
- Universität Bochum: ab WiSe 2008/2009 480 € (vorher 500 €)
- Hochschule Bochum: ab WiSe 2009/2010 400 € (bis dahin 500 €)
- TFH Bochum: 500 € regulär, wobei das erste Semester kostenfrei ist. Befreiung von 150€ je Semester bei zügigem Studium
- EFH Rheinland-Westfalen-Lippe (EFH Bochum): 300 €
- TU Dortmund: 480 €
- FH Gelsenkirchen: 330 € (vorher 400 €)
- Hochschule Rhein-Waal: 500 € bei Vollzeitstudium, 250 € bei duales/ berufsbegleitendes Studium
- KatHO Nordrhein-Westfalen (Aachen, Köln, Münster, Paderborn): 350 €
- Hochschule Ostwestfalen-Lippe: ab SoSe 2010 350 € (bis dahin 500 €)
- Universität Münster: 275 €
- Kunstakademie Münster: 400 €
Der Höchstbetrag von 500 Euro ist nicht unbedingt für alle Studierenden maßgeblich, denn den Bildungseinrichtungen ist es nach den Regeln und Verordnungen zu den Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen frei gestellt ob sie überhaupt Gebühren erheben und wenn ja, wie viel. Diese Regelung gilt auch für das Zweitstudium, sowie für Langzeitstudenten. Auch der Semesterbeitrag fällt ganz unterschiedlich aus und regelt sich nach der Zugehörigkeit der Unis und Hochschulen. Eine Pauschale kann man in Falle der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen nicht angeben.
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