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Studiengebühren in Niedersachsen

Die allgemeinen Studiengebühren in Niedersachsen wurden nach Beschluss des niedersächsischen Landtages im Dezember 2005 für Erstsemseter zum Wintersemester 2006/07 eingeführt. Alle anderen Studierenden mussten diese erst ab Sommersemester 2007 verpflichtend abführen. Dabei müssen Studierende pro Semester 500 Euro an Studiengebühren entrichten. Die Regelungen selbst finden sich im Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG). Insbesondere für die Studiengebühren in Niedersachsen ist § 11 NHG ausschlaggebend.

Studiengebühren für Langzeitstudenten

Für Langzeitstudierende (4 Semester über der Regelstudienzeit) werden in Niedersachsen Studiengebühren in Höhe von 600 Euro bis 800 Euro fällig, die sich je nach Anzahl der Semester staffeln. Die Studiengebühren für Langzeitstudierende in Niedersachsen sind empfindlich hoch und sollen jenen wirklich weh tun, die ihrem Studium nicht genug Aufmerksamkeit schenken und trotzdem an einer Hochschule eingeschrieben bleiben und unter Umständen auch die vielen Vorteile für Studenten nutzen.

Staffelung der Studiengebühren in Niedersachsen für Langzeitstudierende

Nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester werden Langzeitstudienbeiträge nach § 13 Abs. 1 NHG verlangt. Diese Gebühren belaufen sich derzeit auf 600 Euro für das erste und das zweite Semester nach Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich von vier Semestern.

Beträgt zum Beispiel die Regelstudienzeit 4 Semester und hat man insgesamt aber 8 Semester gebraucht, muss für das 9. und 10. Semester der erhöhte Langzeitstudienbeitrag gezahlt werden.

Diese Gebühr erhöht sich mit dem dritten und vierten Semester auf 700 Euro und bei jedem weiteren Semester auf 800 Euro.

Kein Studienbeitragsdarlehen möglich

Für die Langzeitstudiengebühren können die Studierenden kein Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung erhalten. Dieses ist nur bei den allgemeinen Studiengebühren möglich.

Übersicht zu Studiengebühren in Niedersachsen

Studiengebühren Einführung Höhe/
Semester
Zinsen für Studien-
beitragsdarlehen
Weitere Gebühren
Allgemeine WiSe 06/07 500 € 3,87-7,50% 75 €
Langzeit ab 5. Semester über Regelstudienzeit 600 € kein Studienbeitragsdarlehen möglich 75 €
Langzeit ab 7. Semester über Regelstudienzeit 700 € kein Studienbeitragsdarlehen möglich 75 €
Langzeit ab 9. Semester über Regelstudienzeit 800 € kein Studienbeitragsdarlehen möglich 75 €
nächste Landtagswahlen: 2013

Befreiung von den Studiengebühren in Niedersachsen

Eine Befreiung von den Studiengebühren bietet das NHG nach § 11 Abs. 4. Demnach müssen folgende Studierende keine Studiengebühren entrichten:

Weitere Befreiungen

Neben der oben genannten Befreiungen sind weitere Befreiungen möglich. Diese sind an den Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro gekoppelt. Studierende, die nach § 12 Abs. 1 NHG vom Verwaltungskostenbeitrag befreit sind, werden ebenfalls von der Verpflichtung zur Abführung der Studiengebühren in Niedersachsen befreit. Zu diesen zählen Studierende, die:

Erlass der Studiengebühren im Härtefall nach § 14 NHG

Die Studiengebühren (auch Langzeitstudiengebühren) können auf Antrag ganz oder teilweise nach § 14 Abs. 2  NHG aufgrund "unbilliger Härte" erlassen werden. Diese Härte liegt in der Regel insbesondere bei Studenten vor, die

die Studienzeit verlängern mussten. Dabei muss ein entsprechendes Attest eines Amtsarztes vorgelegt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Antrag auf Erlass der Studiengebühren wegen unbilliger Härte bis spätestens eines Monats nach Vorlesungsende des betreffenden Semesters gestellt werden muss.

Studienbeitragsdarlehen für Studiengebühren in Niedersachsen

Unabhängig von den Vermögensverhältnissen kann jeder Student ein Studienbeitragsdarlehen nach § 11a NHG aufnehmen. Dabei beginnt die Rückzahlung in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen zwei Jahre nach Beendigung des Studiums mit mindestens 20 Euro je Monat. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist möglich, führt jedoch nicht zu Nachlässen. Das Darlehen wird verzinst, wobei die aktuellen Zinsen bei 3,87% - max. 7,50% nominal liegen (Stand: Oktober 2011). Die aktuelle Verzinsung und weitere Informationen zu dem Darlehen können der Internetseite der mit der Abwicklung beauftragten KfW Bank entnommen werden.

Weitere Informationen: Studienbeitragsdarlehen

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