Studiengebühren
Seitdem die Einführung von Studiengebühren ab dem Sommersemester 2007 beschlossen wurde, häufen sich die Proteste. Zuallererst natürlich seitens der Studenten aber auch von Seiten bestimmter Parteien, Gruppierungen und Vereine. Mittlerweile hat ein Gros der Bundesländer die Studiengebühren wieder abgeschafft oder die Abschaffung der Gebühren ist bereits in Planung.
Studiengebühren im Landesvergleich
| Bundesland | Einführung | Höhe | Sonstiges | Details |
| Baden-Württemberg | SoSe 2007 | 500 € | Abschaffung zum SoSe 2012 geplant | »Infos |
| Bayern | SoSe 2007 | max. 500 €, FH min. 100 € und Unis min. 300 € | - | »Infos |
| Berlin | - | keine | - | »Infos |
| Brandenburg | - | keine | - | »Infos |
| Bremen | WiSe 06/07 | 500 € (Langzeitstudenten ab dem 15. Semester und externe Studenten, die Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, ab dem 3. Semester. | Gebühren werden momentan wegen Klage nicht erhoben | »Infos |
| Hamburg | SoSe 2007 | 375 € ab WiSe 08/09 (nachgelagert) | Abschaffung zum WiSe 2012/ 2013 geplant | »Infos |
| Hessen | WiSe 07/08 SoSe 2008 | keine | ab WiSe 08/09 abgeschafft | »Infos |
| Mecklenburg-Vorpommern | - | keine | - | »Infos |
| Niedersachsen | WiSe 06/07 | 500 €; Langzeitstudenten: 600-800 € | - | »Infos |
| Nordrhein-Westfalen | WiSe 06/07 | 0 € bis 500 € (entscheidet jede Uni für sich) | ab WiSe 11/12 abgeschafft | »Infos |
| Rheinland-Pfalz | SoSe 2006 | keine | 650 € für Studienkonten und Seniorenstudium, Zweitstudium | »Infos |
| Saarland | WiSe 07/08 | keine | ab SoSe 2010 abgeschafft | »Infos |
| Sachsen-Anhalt | - | keine | 500 € für Langzeitstudenten | »Infos |
| Sachsen | - | keine | 30-450€ für Zweitstudium | »Infos |
| Schleswig-Holstein | - | keine | - | »Infos |
| Thüringen | - | keine | 500 € für Langzeitstudenten | »Infos |
Was machen finanzschwache Studenten?
Nun mag ein Student mit dem durchaus berechtigten Argument kommen, er könne Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester nicht bezahlen. Natürlich wurde - um finanzschwache Studenten nicht zu benachteiligen - auch hierfür eine Lösung gefunden: Jeder Student, der die Studiengebühren nicht selbst bezahlen kann, erhält ein zinsgünstiges Darlehen (Studienbeitragsdarlehen), welches er erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückzahlen muss und das auch nur dann, wenn er ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht oder überschreitet. Es ist also auch hier eine soziale Komponente enthalten, um weiterhin jedem Studienwilligen den Zugang zur Hochschulausbildung zu ermöglichen.
Als einzige Möglichkeit der Hochschulen, zusätzliche Mittel in ihre chronisch überschuldeten Haushalte zu bekommen und so die Qualität der Lehre aufrecht zu erhalten bzw. wieder dem internationalen Niveau anzupassen, ist die Einführung von Studiengebühren der einzig praktikable Weg, zumindest vonseiten der Regierung, auch wenn die Zahlung solcher Beiträge naturgemäß immer erst einmal Widerstand hervorruft, bevor ihre Notwendigkeit allgemein eingesehen wird.
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