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Studiengebühren

Seitdem die Einführung von Studiengebühren ab dem Sommersemester 2007 beschlossen wurde, häufen sich die Proteste. Zuallererst natürlich seitens der Studenten aber auch von Seiten bestimmter Parteien, Gruppierungen und Vereine. Mittlerweile hat ein Gros der Bundesländer die Studiengebühren wieder abgeschafft oder die Abschaffung der Gebühren ist bereits in Planung.

Studiengebühren im Landesvergleich

Bundesland Einführung Höhe Sonstiges Details
Baden-Württemberg SoSe 2007 500 € Abschaffung zum SoSe 2012 geplant »Infos
Bayern SoSe 2007 max. 500 €, FH min. 100 € und Unis min. 300 € - »Infos
Berlin - keine - »Infos
Brandenburg - keine - »Infos
Bremen WiSe 06/07 500 € (Langzeitstudenten ab dem 15. Semester und externe Studenten, die Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, ab dem 3. Semester. Gebühren werden momentan wegen Klage nicht erhoben »Infos
Hamburg SoSe 2007 375 € ab WiSe 08/09 (nachgelagert) Abschaffung zum WiSe 2012/ 2013 geplant »Infos
Hessen WiSe 07/08 SoSe 2008 keine ab WiSe 08/09  abgeschafft »Infos
Mecklenburg-Vorpommern - keine - »Infos
Niedersachsen WiSe 06/07 500 €; Langzeitstudenten: 600-800 € - »Infos
Nordrhein-Westfalen WiSe 06/07 0 € bis 500 € (entscheidet jede Uni für sich) ab WiSe 11/12  abgeschafft »Infos
Rheinland-Pfalz SoSe 2006 keine 650 € für Studienkonten und Seniorenstudium, Zweitstudium »Infos
Saarland WiSe 07/08 keine ab SoSe 2010 abgeschafft »Infos
Sachsen-Anhalt - keine 500 € für Langzeitstudenten »Infos
Sachsen - keine 30-450€ für Zweitstudium »Infos
Schleswig-Holstein - keine - »Infos
Thüringen - keine 500 € für Langzeitstudenten »Infos

Was machen finanzschwache Studenten?

Nun mag ein Student mit dem durchaus berechtigten Argument kommen, er könne Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester nicht bezahlen. Natürlich wurde - um finanzschwache Studenten nicht zu benachteiligen - auch hierfür eine Lösung gefunden: Jeder Student, der die Studiengebühren nicht selbst bezahlen kann, erhält ein zinsgünstiges Darlehen (Studienbeitragsdarlehen), welches er erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückzahlen muss und das auch nur dann, wenn er ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht oder überschreitet. Es ist also auch hier eine soziale Komponente enthalten, um weiterhin jedem Studienwilligen den Zugang zur Hochschulausbildung zu ermöglichen.

Als einzige Möglichkeit der Hochschulen, zusätzliche Mittel in ihre chronisch überschuldeten Haushalte zu bekommen und so die Qualität der Lehre aufrecht zu erhalten bzw. wieder dem internationalen Niveau anzupassen, ist die Einführung von Studiengebühren der einzig praktikable Weg, zumindest vonseiten der Regierung, auch wenn die Zahlung solcher Beiträge naturgemäß immer erst einmal Widerstand hervorruft, bevor ihre Notwendigkeit allgemein eingesehen wird.

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