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Veröffentlichung einer Diplomarbeit

Jeder Absolvent einer deutschen Hochschule kennt das erhebende Gefühl, wenn die fertige Diplomarbeit dem Prüfungsausschuss vorliegt und die Ergebnisse auch anderen Studierenden und Forschern zur Verfügung stehen. Letzten Endes ist sie für viele Akademiker die erste eigene Arbeit in einer langen Liste verschiedenster Veröffentlichungen, an denen heute jeder Wissenschaftler gemessen wird. Aber anders als eine Dissertation unterliegt die Diplomarbeit in Deutschland nicht der Pflicht zur Veröffentlichung. 

In welcher Form sie aber dennoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bestimmt einzig und allein der Verfasser, da sämtliche Nutzungsrechte nur bei ihm liegen und selbst die Universität auf die Diplomarbeit keinen Zugriff hat. Sie kann nur auf der Basis eines Vertrages Teile der Abschlussarbeit verwenden und darf die Abtretung der Nutzungsrechte nicht an Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung koppeln. Berührt eine Diplomarbeit allerdings Interessen und sensible Bereiche einzelner Unternehmen, wenn etwa mit diesem während der Diplomphase zusammengearbeitet wurde, so unterliegt die Arbeit der Geheimhaltung und kann nur mit dem Einverständnis der betroffenen Firmen veröffentlicht werden.

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