bafoeg-aktuell.de » Soziales » Wohngeld » Wohngeldrechner

Wohngeldrechner 2012 - Wohngeld Berechnung

Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen. Die rechnerischen Vorschriften des Wohngeldgesetzes werden in diesem Rechner exakt umgesetzt, so dass das Ergebnis des Wohngeldrechners mit äußerster Genauigkeit errechnet wird. Bitte beachten Sie, dass der Wohngeldrechner nicht die grundsätzlichen Voraussetzungen prüft, ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hier werden nur Wohngeldzahlungen der Höhe nach ermittelt.

Wohngeldrechner 2012   (Stand: 01.01.2012)

Diese Wohngeldberechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs!

Wohnung

(bzw. auf den Monat umgerechnete Belastungen bei Eigentum)

(Übersicht Mietstufen)

Haushalt

Einkommen

Unberücksichtigt bleibt direkt von der Kindergeldkasse gezahltes Kindergeld sowie Einkommen von Kindern (für 16- bis 24-jährige bis zu 600€ jährlich).

Vom Einkommen können Werbungskosten von ggfs. auch über 1000€ jährlich und Bewerbungskosten abgesetzt werden. Ferner können Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.

Zu Sonderzahlungen zählen z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld.


Es werden vier Einkunftsarten unterschieden, für die verschiedene prozentuale Abzüge vom Brutto-Einkommen errechnet werden. Dabei werden folgende (gesetzliche) Abzüge berücksichtigt:

Steuern, Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge.

Arbeitsentgelt, bei dem alle drei Abzüge anfallen, ist hier einzutragen:

Steuer-, Kranken- und Rentenversicherungspflichtige Brutto-Einkommen:


(1000€ für Lohn oder Gehalt)


Brutto-Einkommen mit zwei der o.g. Abzüge (wie u.U. aus selbständiger Arbeit)::


(1000€ für Lohn oder Gehalt)


Brutto-Einkommen mit einem der o.g. Abzüge (wie z.B. Renten):


(pauschal 102€ für Renten)


Brutto-Einkommen ohne Abzüge (wie z.B. ALG I, unversteuerter Unterhalt, Waisengeld, Witwengeld):


(pauschal 51€ für Zinsen)

Freibeträge

Freibeträge nach §17 WoGG und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen nach §18 WoGG sind hier einzutragen:

(z.B. 1.500/1.200€ jährlich für 100% Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige)

(z.B. bis zu 3000/6000€ oder mehr für Unterhaltsverpflichtungen)

Diese Berechnung wird Ihnen mit freundlicher Genehmigung von Ingo Turski zur Verfügung gestellt.

Faktoren für den Wohngeldrechner

Sämtliche Faktoren, die für die Wohngeldberechnung benötigt werden, werden im Wohngeldrechner auch abgefragt und auch in die Berechnung mit einbezogen. Grundlegend für die Wohngeldberechnung sind:

Diese Angaben reichen, damit der Wohngeldrechner ein relativ exaktes Ergebnis liefert. Bitte beachten Sie aber auch, dass nicht jeder Spezialfall im Rechner ermittelt werden kann und die Zahlen von der Wohngeldstelle durchaus auch abweichen können. Dies kann einerseits daran liegen, dass es sich z.B., wie angesprochen, um einen speziellen Fall handelt, der hier nicht berücksichtigt werden kann oder Sie unkorrekte oder unvollständige Angaben gemacht haben. Zum Teil sieht der Wohngeldrechner auch Fehlermeldungen vor, wenn Etwas unvollständig eingetragen wurde, so können Sie direkt Korrekturen selbst vornehmen.

VGW 1222