Anlage 2 zu § 19 Abs. 2 - Höhe des Wohngeldes
Rechenschritte und Rundungen
1."M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 11 und 12 ("M*") auf "M" gilt:
Um "M" zu erhalten, ist "M*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn "M*" nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "M*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
2. "Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen (§ 19 Abs. 1 Satz 3). Bei der Umrechnung des ungerundeten monatlichen Gesamteinkommens im Sinne des § 13 ("Y*") auf "Y" gilt:
Um "Y" zu erhalten, ist "Y*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "Y*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "Y*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
3. Werte für "M" und "Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
| Haushalts- mitglieder |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| M | 45 | 55 | 65 | 75 | 85 | 85 | 95 | 105 | 115 | 125 | 155 | 245 |
| Y | 205 | 245 | 265 | 315 | 345 | 365 | 385 | 415 | 585 | 805 | 1.085 | 1.255 |
4. Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für "a", "b", "c" (Anlage 1) und für "M" und "Y" in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:
Berechnung der Dezimalzahlen
z1 = a + b ·M + c ·Y,
z2 = z1 ·Y,
z3 = M " z2,
z4 = 1,08 · z3.
Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
5. Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.
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