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Wohngeld - Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern mit selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss. Grundvoraussetzung beim Wohngeld Anspruch, also für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung für diesen auch selber aufbringt. Es gibt verschiedene Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld, hier eine Unterteilung der möglichen Berechtigten.

Mietzuschuss Berechtigte beim Wohngeld

Anspruch auf Lastenzuschuss

Wie der Mietzuschuss dient der Lastenzuschuss der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 WOGG). Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.

Zuschussfähige Belastungen

Als Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums, die lastenzuschussfähig sind, kommen folgende Kosten in Betracht

Antragsberechtigte auf Lastenzuschuss

Besonderheiten

Anspruchsausschluss

Wie im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für folgende Personengruppen ausgeschlossen

Höhe des Lastenzuschusses

Steht der Anspruch auf Gewährung des Lastenzuschusses dem Grunde nach fest, hängt seine konkrete Höhe insbesondere von nachfolgenden Faktoren ab

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