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Kinderzuschlag - Förderungsdauer durch den Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird insgesamt und längstens 36 Monate ausbezahlt. Wird der Anspruch zwischendurch unterbrochen, kann der Endmonat sich nach hinten verschieben, aber nicht über eine Gesamtdauer von 36 Monaten hinaus. Auch bei einem weiteren Kind und einer neuerlichen Berechnung verlängert sich die mögliche Gesamtbezugsdauer nicht. Ab dem ersten Bezugsmonat wird gerechnet und dann nur noch weitere 35 Kalendermonate, egal wie oft zwischendurch unterbrochen wird und egal wie viele Kinder in dieser Zeit noch hinzukommen.

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