Kindergeld - Welche Meldepflichten sind zu beachten?
Man muss die Familienkasse darüber informieren, wenn sich die Verhältnisse des Kindes oder die eigenen Verhältnisse grundlegend verändern. Grundlegende Veränderungen sind zum Beispiel die Aufnahme einer Beschäftigung oder der Umzug ins Ausland eines der beiden Elternteile, die Scheidung der Elternteile und der Übergang des Sorgerechtes auf den anderen Elternteil, der Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt oder der Umzug des Kindes ins Ausland.
Besonders bei Kindern über 18 Jahren gibt es noch einige andere meldepflichtige Veränderungen. Hierzu zählen Beendigung oder Wechsel der Schul- oder Berufsausbildung, die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, die Aufnahme eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit, die grundlegende Veränderung der Einnahmen des Kindes und zu guter letzt auch die Heirat des Kindes. Unbedingt gemeldet werden muss auch das Ableben des Kindes, da der Anspruch auf Kindergeld mit dem Tod des Kindes vorzeitig endet.
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