Kindergeldanspruch - Kindergeldzahlung - Bezugsdauer Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld erlischt normalerweise mit der Beendigung des 18. Lebensjahres eines Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Studium oder Pausen zwischen dem gesetzlichen Wehrdienst und dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung, die allerdings 4 Monate nicht überschreiten darf, bei Arbeitslosigkeit des Kindes oder der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus, jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Die ursprüngliche Regelung sah eine Förderung bis zum 27. Lebensjahr vor, jedoch wurden ab Januar 2007 gelten neue Altersgrenzen für die Kindergeldförderung, so wird Kindergeld gezahlt:
- Kinder, bis einschließlich 01.01.1982 geboren: bis Vollendung des 27. Lebensjahres (Förderung endete 2009)
- Kinder, zwischen 02.01.1982 und 01.01.1983 geboren: bis Vollendung des 26. Lebensjahres (Förderung endete 2009)
- Kinder, ab 02.01.1983 geboren: bis Vollendung des 25. Lebensjahres
Einkommensgrenze bei volljährigen Kindern
Als weitere Bedingung zu den oben genannten Voraussetzungen darf ein volljähriges Kind nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, wobei zum Beispiel BAföG mitgerechnet wird, soweit es nicht als Darlehen gewährt wurde. Bei den 8.004 Euro handelt es sich wohgemerkt um eine Nettosumme bzw. um das zu versteuernde Einkommen. Bestand der Anspruch auf Kindergeld nicht für das gesamte Jahr, so ist die EInkommensgrenze entsprechend nach Monaten (für jeden Monat 1/12 von 8.004 Euro) aufzuteilen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unser Forum schafft Abhilfe!
Die letzten Beiträge
