Kindergeld - Kindergeldanspruch
Das Kindergeld ist in erster Linie dazu gedacht, für das Kind eine gewisse Grundversorgung zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Durch das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz wurde das Kindergeld letztmalig ab 01.01.2010 um 20 Euro angehoben, so dass die aktuellen Sätze für die Kindergeld Zahlung auch für 2011 und 2012 gelten.
Entlastung bei Kindergeld Einkommen ab 2012
Eine Neuregelung ab 2012 sorgt für eine weitere Entlastung bei den Familien. Bisher (einschließlich 2011) wurde bei volljährigen Kindern das Einkommen angerechnet und sobald es die Freigrenze von 8.004 Euro im Jahr überschritten hat, entfiel der Anspruch. Diese Einkommensfreigrenze für den Kindergeldbezug wurde ab 2012 für volljährige Kinder in der Erstausbildung/ Erststudium aufgehoben, so dass diese bis zum 25. Geburtstag unabhängig von der Höhe ihres Einkommens während der Ausbildung, Kindergeld beziehen werden können.
Befindet sich das volljährige Kind allerdings bereits in einer Zweitausbildung, so darf die Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten.
Zu beachten ist, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen geleistet wird. Bei volljährigen Kindern hängt der Bezug von Kindergeld von der Ausbildung etc. sowie des Einkommens des Kindes ab. Nur wenn das volljährige Kind die jährliche Einkommensgrenze von 8.004 € (für 2011) nicht überschreitet, ist überhaupt ein Anspruch auf Kindergeld gegeben. Wird der Betrag überschritten, muss das Kindergeld für den gesamten Bewilligungszeitraum zurückgezahlt werden.
Höhe des Kindergeldes
| Rang des Kindes | ab 2011 | 2010 | 2009 | 2008 |
| 1. Kind | 184 € | 184 € | 164 € | 154 € |
| 2. Kind | 184 € | 184 € | 164 € | 154 € |
| 3. Kind | 190 € | 190 € | 170 € | 154 € |
| 4. Kind und weitere | 215 € | 215 € | 195 € | 179 € |
Neuregelung durch das "Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz" zum 01.01.2010
Die Bundesregierung hat am 09.11.2009 das o.g. Gesetz beschlossen. Demnach haben sich ab dem 01. Januar 2010 die Kindergeld Beträge um 20 € je Kind erhöht. Gleiche Beträge aus der Kindergelderhöhung gelten auch für Kinder im Jahre 2011.
Gleichzeitig wurde der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG von 6.024 € auf 7.008 € angehoben.
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Die Informationen befinden sich auf dem aktuellen Stand von 2011 und sollten sich weiterhin Änderungen ergeben, so werden diese kurzfristig in das Informationsmaterial eingearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Spezialfall zum Kindergeld mit dem Informationsmaterial abgedeckt werden kann. Für weitere Hilfe können Sie unser Forum in Anspruch nehmen und Ihren Fall, nicht nur zum Kindergeld, diskutieren oder direkt bei der zuständigen Kindergeld Stelle Ihrer Familienkasse (Agentur für Arbeit) erfragen.
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