Elterngeldrechner - Rechner zum Elterngeld 2011
Mit dem Elterngeldrechner können Sie die Höhe des monatlichen Anspruchs auf das Elterngeld berechnen. Dabei fragt der Elterngeldrechner alle relevanten Daten ab, die zur Berechnung des Elterngeldes nötig sind. Der Rechner ist auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2011, somit wird bei einem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes ab 1.200 €, die neue Regelung angewandt, also eine stufenweise Absenkung von 67% auf 65% vorgenommen.
Eingabe in den Elterngeld Rechner
Die Daten, die auf die meisten Antragsteller zutreffen sind bereits durch eine Vorauswahl markiert. In der Regel reicht es also aus, nur noch das Einkommen in den Rechner einzutragen. Sollten Sie abweichende Daten haben, beispielsweise eine Mehrlingsgeburt oder bereits vorhandene Geschwisterkinder, so können Sie das Häkchen an entsprechender Stelle im Elterngeld Rechner setzen. Nach dem Klick auf "Elterngeld berechnen" erscheint an selbiger Stelle das Ergebnis über den Anspruch auf das monatliche Elterngeld.
Ermittlung im Elterngeldrechner
Der Elterngeldrechner ermittelt nur die Höhe des Elterngeldes, prüft aber nicht ob ein Anspruch besteht bzw. wie lange das Elterngeld ausgezahlt wird. Der Regelfall liegt bei 12 Monaten, die um zusätzliche zwei Monate (sog. Vätermonate) ergänzt werden können. Auch besteht die Möglichkeit, das Elterngeld für den doppelten Zeitraum zu erhalten, wobei sich die Zahlungen halbieren. Dieses Verfahren wird im Elterngeld Rechner nicht berücksichtigt, es wird also nur vom Regelfall ausgegangen.
Höhe und Berechnung des Elterngeldes
Wie bereits oben angesprochen, gibt es seit Anfang 2011 eine Änderung in der Berechnung des Elterngeldes. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass das Elterngeld in Höhe von 67% der zuletzt bezogenen, durchschnittlichen Einkommens ausgezahlt wird. Durch die Neuregelung wird das Elterngeld bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen aufwärts um 0,1% je 2 Euro, die 1.200 Euro übersteigen. Die Grenze liegt hierbei bei 65%, die das Mindest-Elterngeld beträgt. Diese Berechnungsmethode sowie die Gewährung des Grundbeitrages von 300 Euro (sofern kein Einkommen vorhanden gewesen ist), werden im Elterngeldrechner berücksichtigt.
Anrechnung auf Hartz IV Leistungen ab 2011
Ebenfalls sieht die Neureglung im Elterngeld ab 2011 vor, dass das Elterngeld in voller Höhe (also auch der Sockelbetrag von 300 Euro) voll auf den Hartz IV Regelbedarf angerechnet werden. Trotz Hartz IV Anspruch besteht also auch weiterhin Anspruch auf Elterngeld, jedoch wird dieses bei den Hartz IV Leistungen als Einkommen gegen gerechnet und mindern damit den Regelsatz. Ob vor dem Elterngeld Hartz IV oder andere Sozialleistungen bezogen wurden, prüft der Elterngeld Rechner nicht, so dass ggfls. die Leistungen selbst gegen gerechnet werden müssen.
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