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Arbeitslosenversicherung - Finanzierung - Arbeitslosengeld

In Deutschland ist das Arbeitslosengeld (ALG) eine Versicherungsleistung, die hauptsächlich aus der Arbeitslosenversicherung stammt, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen einzahlen. Arbeitnehmer, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sind in dieser Sozialversicherung pflichtversichert. Die gesetzlichen Grundlagen dafür regelt das dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit 1. Januar 2011 3,00% (2009 und 2010: 2,80%, 2008: 3,30%) des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.

Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung

Wie bei den anderen Teilen der Sozialversicherung gilt auch bei der Arbeitslosenversicherung eine Obergrenze, oberhalb derer der Beitrag nicht weiter steigt. Aktuell für 2011 liegt diese Grenze bei einem Bruttoeinkommen von 5.500 Euro in den alten Bundesländern (kalendertäglich: 183,33 Euro). In den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.800 Euro, was kalendertäglich 160 Euro ergibt. Im Jahr 2010 lagen die Beträge bei 5.500 Euro / 4.650 Euro und einem Beitragssatz von 2,80% zur Arbeitslosenversicherung.

Arbeitslosengeld und andere Entgeltersatzleistungen

Aus den so erhaltenen Geldern zahlt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur Arbeitslosen das Arbeitslosengeld (als „Entgeltersatzleistung zum Lebensunterhalt“), sondern auch verschiedene andere Entgeltersatzleistungen, B. Arbeitslosengeld bei Weiterbildung und Insolvenzgeld.

Auch die Ausgaben für Bewerbungskosten werden den Arbeitslosen ersetzt, die Maßnahmen zur Weiterbildung werden von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt und auch Arbeitgeber erhalten Gelder aus den Versicherungsbeiträgen. Sie werden beispielsweise bei der Einstellung und Beschäftigung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen unterstützt und erhalten Zuschüsse für Altersteilzeit. Dabei wird das Gehalt – für eine verminderte Arbeitszeit – steuerfrei von der Agentur für Arbeit um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt, und auch die Rentenversicherungsbeiträge, die wegen des geringeren Gehalts sonst niedriger wären, werden bezuschusst.

Mit der Förderung der Altersteilzeit will der Gesetzgeber unterstützen, dass ältere Arbeitnehmer frühzeitig und gleitend aus dem Arbeitsleben ausscheiden und so Arbeitsplätze wieder frei werden. Ebenfalls durch die Versicherungsbeiträge finanziert werden Weiter- und Ausbildungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Eingliederungsmaßnahmen.

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