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Bewerbungskosten - Arbeitslosengeld - Erstattung Bewerbung

Die Agentur für Arbeit kann Beziehern von Arbeitslosengeld – und übrigens auch Arbeitssuchenden – bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz finanziell unterstützen. Das bedeutet, dass die Kosten für Bewerbungen und Reisen erstattet werden, falls diese Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Agentur für Arbeit bis zu einer Höhe von 260 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege, Quittungen) oder pauschal mit je 5 Euro pro Bewerbung erstattet werden.

Reisekosten zu Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgesprächen

Bei den Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Terminen der Berufsberatung und Vermittlung werden nur die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten, also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für diese spezielle Fahrt, übernommen. Bei mehrtägigen Reisen werden auch Übernachtungskosten berücksichtigt und ein gegebenenfalls ein Tagegeld (aktuell 16 Euro bei ganztägiger Abwesenheit, jeweils 8 Euro für den Tag der An- und der Abreise) gezahlt. Die Belege über die Reisekosten  - also eventuelle Tankquittungen, Zugfahrkarten, Hotelrechnungen usw.  – sind dem Antrag auf Erstattung immer beizulegen.

Soweit möglich, sollte die Erstattung der Reisekosten schon im Voraus zumindest telefonisch beantragt werden. Außerdem zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten nur, soweit der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, wonach er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet ist. Um sich von dieser Verpflichtung freizumachen, weisen die meisten Arbeitgeber schon bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch darauf hin, dass sie keine Kosten übernehmen.

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