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Vertrag zum Unterhalt - Sonderformen der Unterhaltsregelung

Es besteht im Übrigen die Möglichkeit den gesetzlichen Unterhaltsanspruch auch durch Verträge zu regeln und auszugestalten. Insoweit sind jedoch durch § 1614 I BGB Grenzen gesetzt dadurch, dass für die Zukunft auf einen Unterhaltsanspruch unter Verwandten nicht verzichtet werden kann und auch ein Teilverzicht unwirksam ist.

Dies macht Sinn, damit im Falle einer Scheidung etc. die Regelung über den Unterhalt bereits feststeht und somit kein weiterer Streitpunkt entsteht.

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