Unterhalt - Unterhaltspflicht - Unterhaltsrecht
Gerade nach einer Scheidung fangen die Differenzen um den Unterhalt an. Doch auch bei nicht verheirateten gibt es oft Streit um die Unterhaltspflicht, speziell um den Kindesunterhalt. Der Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt wurde letztmalig zum 01.01.2011 angehoben.
Grundlagen und Anspruch auf Unterhalt
Im Folgenden finden Sie die Grundlagen zum Unterhaltsrecht und der damit verbundenen Unterhaltspflicht. Entscheidend dabei ist die Feststellung, ob überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht, was bei Kindern immer der Fall ist, wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Denn nur wer genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch im Stande, tatsächlich Unterhalt zu leisten.
Kindesunterhalt
Besonders das Thema Kindesunterhalt beschäftigt die Gerichte. Hierzu gibt es klare Regelungen, gerade bei Minderjährigen soll der Mindestunterhalt die Versorgung der Kinder gewährleisten. Die Leitlinie hierzu findet sich in der Düsseldorfer Tabelle.
Ehegattenunterhalt
Finanzieller Ausgleich nach einer Trennung, das ist Ziel des Ehegattenunterhalts. Aber die Gerichte nehmen die geschiedenen Ehegatten mit der Eigenverantwortung zunehmend in die Pflicht, mit dem Ziel, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Besteht überhaupt Anspruch auf Unterhalt?
In vielen Fällen ist das Thema Unterhalt ein Streitpunkt, gerade nach einer Scheidung und erst recht, wenn aus der Partnerschaft Kinder hervorgegangen sind. Um sich näher mit dem Thema auseinander zu setzen, sollte von vorne herein geklärt werden, ob überhaupt Unterhaltsanspruch besteht, bevor es weiter zu unnötigen Streitereien kommt.
Der Anspruch auf den Unterhalt hängt von vielerlei Faktoren ab, gerade nach der Reform des Unterhaltsrechts 2008, die ab 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Prüfschema zum Unterhaltsanspruch
Um festzustellen, ob und inwieweit ein Unterhaltsanspruch überhaupt gegeben sein könnte, sind nachfolgende Positionen zu klären. Wichtig ist, dass ein Verwandschaftsverhältnis in gerader Linie bestehen muss.
- Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf?
- Liegt Bedürftigkeit (=ungedeckter Bedarf) beim Unterhaltssuchenden vor?
- Somit ist zu klären, ob der Unterhaltssuchende seinen angemessenen Unterhalt aus tatsächlichen oder zumutbar erzielbaren eigenen Einkünften oder aus zumutbarer Verwertung seines Vermögens selbst bestreiten kann?
- Ist Leistungsfähigkeit beim Unterhaltsschuldner gegeben?
- Welche Rangfolge ergibt sich aus dem neuen Gesetz?
- In welcher Höhe ist Unterhalt zu zahlen?
- Ist eine Unterhaltsverpflichtung gegeben aus notariellem Vertrag?
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