Familienrecht - Arbeitsrecht - Zivilrecht - Schulden
Auch wenn es vielen Menschen eigentlich nicht so auffällt, so sind große Teile unseres alltäglichen Lebens durch Recht und Gesetze geregelt. Sobald man beispielweise irgendwo einen Einkauf tätigt, hat man bereits einen rechtlich gültigen Vertrag geschlossen. Neben solchen privatrechtlichen Dingen wird jedoch auch das öffentliche Leben durch gesetzliche Regelungen bestimmt. So gibt es zum Beispiel bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt entsprechender sozialer Leistungen und auch für Unterstützungszahlungen während der Ausbildung.
Andere Gebiete des Rechts betreffen natürlich auch die Regelung über den Unterhalt und das Scheidungsrecht. Gerade hiervon kann man oft schneller betroffen sein, als man denkt, denn allein in Deutschland werden sehr viele Ehen geschieden. Ist es dann einmal so weit, geht es oft darum, wer was bekommt und welchem Elternteil die Kinder ziehen. All dies wird im Scheidungsrecht geregelt, wobei sich das Unterhaltsrecht nahtlos anschließt, wenn es um die Frage geht, wie die Kinder und unter Umständen auch der geschiedene Ehegatte nach einer Scheidung in Zukunft versorgt wird.
Recht und Gesetze gelten damit also nicht nur für jeden, sondern man kommt auch mit Ihnen in Berührung und sollte deshalb einen Überblick haben, wie bestimmte Sachverhalte geregelt sind. Dadurch erspart man sich jede Menge Fehlentscheidungen und damit im Endeffekt auch Geld, dass man viel sinnvoller ausgeben kann.
Sollte man trotzdessen aufgrund von Fehlentscheidungen bzw. Fehltaten auch finanzielle Schwierigkeiten haben, die bis hin zur Überschuldung reichen. ist man ebenso durch das Gesetz geschützt. Dieses ermöglicht seit ein paar Jahren die Privatinsolvenz, die überschuldeten Haushalten aus der Schuldenfalle hilft, nachdem sie sich zur Schuldnerberatung begeben haben.
Damit auch sozial schwächere Personen, bspw. Empfänger von Leistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld auch zu ihrem Recht kommen, ohne darüber nachdenken zu müssen, ob sie es sich leisten können, steht von staatlicher Seite die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe zur Verfügung, die übrigends auch oft bei Scheidungsverfahren und Streitigkeiten beim Unterhaltsrecht auf Antrag bewilligt wird.
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Wenn es um den Unterhalt geht, dann setzt der Anspruch auf Unterhalt eine Bedürftigkeit beim Unterhaltsgläubiger voraus. Im gleichen Zuge muss der Unterhaltsschuldner aber leistungsfähig sein, um den Unterhaltsbedarf decken zu können.
Der Kindesunterhalt soll das Wohl der Kinder sichern. Dabei wird besonders bei Minderjährigen darauf geachtet, dass der Mindestunterhalt gewährleistet ist. Zur Not springt vorerst das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein, um den Unterhalt zu gewährleisten.
Neben der emotionalen Seite durch eine Trennung spielt vielfach auch der finanzielle Aspekt bei einer Scheidung eine große Rolle. Debei gilt es zu klären, welche Ansprüche der geschiedene Partner an seinen ehemaligen Ehegatten hat, auch durch vertragliche Vereinbarungen.
Der Ehegattenunterhalt kommt gerade dann zum Tragen, wenn der geschiedene Ehegatte sich noch um ein gemeinsames Kind kümmert. Ein besonderes Augenmerk ist allerdings auch auf die Eigenverantwortung des getrennten Partners zu richten.
Die Kündigung im Arbeitsrecht ist das äußerste Mittel, um eine Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Hierbei kommt es auf die Umstände an, ob zuvor eine Abmahung ausgesprochen werden muss oder die Gründe so schwer wiegen, dass die Kündigung fristlos, also ohne Einhaltung der Kündigungsfristen erfolgen kann.
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