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Familienversicherung für Studenten – beitragsfreie Krankenversicherung

Familienversicherung Studenten

Die Familienversicherung ist für Studenten die beste und günstigste Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern – sie kosten nämlich nichts. Das liegt einfach daran, dass der Student in diesem Fall beitragsfrei bei den Eltern im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mitversichert ist, und dies im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (25. Geburtstag). Dabei setzt die beitragsfreie Mitversicherung voraus, dass mindestens ein Familienmitglied, also der Hauptversicherte, gesetzliches oder freiwilliges Mitglied der GKV ist.

Familienversicherung über Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner

Ist der Student bereits verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so ist auch eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, sofern dieser der gesetzlichen Krankenversicherung angehört und die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Regelungen betreffend der Familienversicherung finden sich im § 10 SGB V, die die beitragsfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, wobei es verschiedene Voraussetzungen für Mitversicherte (z.B. studierende Kinder)  zu beachten gilt.

Altersgrenzen für Kinder in der Familienversicherung

Grundsätzlich sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über ihre Eltern mit in der Familienversicherung versichert, sofern die Eltern der gesetzlichen Krankenversicherung angehören.

Kinder zwischen 18 und 23 Jahren

Über das 18. Lebensjahr hinaus, dies ist gerade für Studenten relevant, können Kinder versichert sein bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Kinder bis zum 25. Lebensjahr

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Studium) befindet. Dies gilt auch für Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Hat das Kind bereits den (mittlerweile abgeschafften) Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet, so verlängert sich der Anspruch auf die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

Keine Altersbeschränkung bei Kindern mit Behinderung

Kinder mit Behinderung können ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung versichert sein, sofern die Behinderung bereits während der Familienversicherung eingetreten ist. Mit Behinderung ist hier gemeint, dass das Kind nach § 2 SGB IX außerstande ist, sich selbst zu versorgen. Dabei muss die körperliche, seelische oder geistige Behinderung mittels eines Attestes nachgewiesen werden.

Grundlegende Voraussetzungen für Mitversicherte

Nicht nur Kinder, sondern alle in direkter Verbindung mit dem Hauptversicherten stehenden Personen, können beitragsfrei mitversichert sein, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Dazu gehören auch:

  • Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner
  • Enkelkinder (Kinder von bereits beitragsfrei mitversicherten Kindern)

Wichtig: Grundsätzlich dürfen die Mitversicherten nicht bereits freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, nicht versicherungsfrei oder sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht haben befreien lassen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Familienversicherung?

Die beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn der Mitversicherte nicht genügend Einkommen zur Verfügung hat, um sich selbst zu versichern bzw. keine eigene hauptberufliche selbständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Monatlich darf ein mitversichertes Familienmitglied (Stand 2022) nicht mehr als 540 EUR (470 EUR bis zum 30.09.2022) Einkommen haben.

450-Euro-Job / Minijob möglich

Dies ist die häufigste Beschäftigung, die Mitversicherte aufnehmen. Gerade auch Studenten nutzen die sozialversicherungsfreien Tätigkeiten (geringfügige Beschäftigung), um sich mit Studentenjobs etwas zum BAföG und Kindergeld dazuzuverdienen. Da die Grenze von 540 EUR (470 Euro bis 30.09.2022) monatlichem Maximaleinkommen bei Ausübung eines 520-Euro-Jobs (450-Euro-Job bis 30.09.2022) nicht überschritten wird, ist dies unschädlich für die beitragsfreie Familienversicherung.

Was zählt als Einkommen?

Wichtig zu wissen ist, dass zum Einkommen nicht nur das Gehalt aus einem Minijob bzw. anderweitiger nicht selbstständiger Beschäftigung gehört, sondern auch folgende weitere Einkünfte:

  • Gewinn aus selbstständiger Beschäftigung
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalanlagen
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen

Achte also darauf, dass dein Gesamteinkommen die Grenze von 540 EUR monatlich nicht überschreitet.

Voraussetzung der Eltern – GKV und PKV

Beide Eltern in der GKV

Da eine Familienversicherung immer nur eine beitragsfreie Mitversicherung ist, muss mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Sind beide Eltern des Studenten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, so gibt es keine Probleme mit der beitragsfreien Familienversicherung.

Ein Elternteil in der GKV und der andere in der PKV

Ist ein Elternteil in der GKV und der andere Elternteil in der PKV versichert, kommt es zunächst darauf an, ob beide Elternteile auch miteinander verheiratet sind. Der Familienstand ist elementar für die weitere Beurteilung!

Eltern nicht miteinander verheiratet

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Das Kind, in dem Fall Student/ in kann sich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern, sofern alle weiteren (o.g.) Voraussetzungen erfüllt sind.

Eltern miteinander verheiratet

Komplizierter wird es, wenn ein Elternteil in der GKV und der andere Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist und beide miteinander verheiratet sind. In diesem Fall bedarf es weiterer Prüfungen, die das elterliche Einkommen betreffen.

Ausschlaggebend in diesem Fall ist die Jahresarbeitsentegltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, die jedes Jahr neu ermittelt wird. Diese beträgt für 2021 und 2022 64.350 EUR.

Liegt das monatliche Einkommen des privat versicherten Elternteils unter 1/12 der JAEG (2022: 5.362,50 EUR mtl.), kann das Kind beitragsfrei in der Familienversicherung über den Elternteil in der GKV mitversichert werden.

Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über den 5.362,50 EUR monatlich, muss geprüft werden, ob es das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils übersteigt.

Nur wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist als das Einkommen des privat versicherten Elternteils, besteht weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung. Verdient dagegen der privat versicherte Elternteil mehr, muss sich das Kind selbst versichern.

Versicherungspflicht

In den Fällen, in denen die Eltern nicht die Voraussetzung der beitragsfreien Mitversicherung erfüllen, kann das Kind bzw. der Student nicht in der Familienversicherung versichert werden. Da es aber eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, müsste der Student sich selbst in der (gesetzlichen) Studentischen Krankenversicherung oder PKV für Studenten versichern.

Was passiert nach der Familienversicherung?

Erfüllen Eltern oder Student selbst nicht die Voraussetzungen, bspw. wegen Überschreitung des Alters oder der Einkommensgrenzen, so muss sich der Student selbst versichern.

Hierzu hat er die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten (KVdS) beizutreten oder sich in die PKV für Studenten zu begeben.

Der Regelfall ist allerdings die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Möchte sich der Student für die private Krankenversicherung entscheiden, so muss er sich zunächst von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.

Weitere Artikel zu Krankenversicherung für Studierende:

In den Fällen, in denen der Student selbst versichert ist und einen Anspruch auf BAföG hat, erhält er auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (sowohl in der GKV als als PKV). Dieser beläuft sich nach § 13 a BAföG seit WiSe 2022/23 auf 122 EUR (94 EUR für KV und 28 EUR für PV).

Mehr dazu unter BAföG Anspruch – Habe ich Anspruch auf Ausbildungsförderung?

Das Wichtigste in Kürze

Wie lange kann man als Student familienversichert sein?

Als Student kann man bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert sein. Dabei ist aber die Einkommensgrenze von monatliche 470 € zu beachten, die nicht überschritten werden darf.

Wann ist ein Student nicht mehr familienversichert?

Hat ein Student ein höheres monatliches Einkommen als 470 € kann er nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert sein. Ebenso, wenn er das 25. Lebensjahr vollendet hat.