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Thema: Hilfe bei Anspruchsvorraussetzung und Berechnung, DANKE !!

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Hilfe bei Anspruchsvorraussetzung und Berechnung, DANKE !!

    Hallo und schönen guten Tag,

    ich wollte mal fragen ob mir einer helfen kann bei der Berechnung und ob überhaupt Anspruch besteht:

    Ich bin 25 Jahre alt, besuche eine Fachschule zur Weiterbildung, bekomme monatlich Schüler-Bafög in Höhe von 645 € und habe einen 400 € Job. Da ich Bafög beziehe hab ich keinen Anspruch...

    Meine Freundin, 25 Jahre alt, bekommt monatlich 1770 € Brutto.
    Warmmiete sind 605 € monatlich. Wir haben sonst keinerlei Einkünfte (nur Ausgaben ....)

    Wie muss ich da beim berechnen vorgehen ?

    Und deseiweiteren würde ich gerne wissen, inwieweit sich der Anspruch ändern würde, wenn sie einem anderen Job nachgeht (wegen psychischer Probleme auf der aktuellen Arbeit) bei dem sie ca. 1400-1500 € Brutto monatlich bekäm ? Ist es dann schlau zu wechseln ?!

    Vielen Dank und schöne Grüße !!

  2. #2
    Benutzer
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    34

    Standard AW: Hilfe bei Anspruchsvorraussetzung und Berechnung, DANKE !!

    Ist die Frage jetzt ernst gemeint? Denkst du, dass ihr mit eurem Einkommen Wohngeld bekommt? Hier mal eine Berechnung mit dem evtl. niedrigeren Lohn:

    Einkommensermittlung
    + anrechenbares Bafög 322,50 € x 12 = 3870,00 €
    + anrechenbarer Nebenjob 400,00 € x 12 = 4800,00 €
    - pauschaler Abzug 10 % - 867,00 €
    jährliches Einkommen = 7803,00 €
    + Lohn 1400,00 € x 12 = 16800,00 €
    - Werbungskosten 1000,00 € 15800,00 €
    - pauschaler Abzug 30 % - 4740,00 €
    jährliches Einkommen = 11060,00 €
    jährliches Gesamteinkommen = 21971,00 €
    monatliches Gesamteinkommen 1.571,92 €

    Haushaltsmitglieder

    Anzahl der Haushaltsmitglieder 2

    zu berücksichtigende Miete
    Miethöhe 605,00 €
    Höchstbetrag gemäß Mietenstufe 6 501,00 €

    Wohngeld
    Wohngeld 0,00 €

    Ich bin mal von der höchsten anrechenbaren Miete (Mietstufe 6 - z. B. München) ausgegangen. Bei einem anrechenbaren Einkommen von über 1170,00 € ist Schluss mit Wohngeld. Euer anrechenbares Einkommen liegt bei über 1.571,92 € bzw. mit dem jetzigen Einkommen von Brutto 1770,00 € sogar bei über 1.830,92 €. Da seid ihr (zum Glück) meilenweit vom Wohngeld entfernt.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Hilfe bei Anspruchsvorraussetzung und Berechnung, DANKE !!

    Zitat Zitat von revbegins Beitrag anzeigen
    Und deseiweiteren würde ich gerne wissen, inwieweit sich der Anspruch ändern würde, wenn sie einem anderen Job nachgeht (wegen psychischer Probleme auf der aktuellen Arbeit) bei dem sie ca. 1400-1500 € Brutto monatlich bekäm ? Ist es dann schlau zu wechseln ?!
    Natürlich.

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