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Thema: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

  1. #1
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    Standard BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Hallo Leute,

    leider habe ich heute den bescheid bekommen, dass mein BAB abgelehnt wurde.
    Zu mir: Ich bin 22 Jahre und Azubi, habe meine eigene Wohnung (32 qm), meine Mutter lebt weiter weg und bezieht ALG2, mein Vater ist Rentner aber den Betrag weiß ich nicht.

    Meine Zahlen im Januar:

    Einkommen: 570€ netto
    Kindergeld: 184€

    Miete: 245€

    Ich weiß, dass das Gled für einen Lehrling ganz gut ist aber ich habe auch Anfahrtskosten und alle drei Wochen eine Fahrt von mehr als 120km wegen Berufsschule. In dieser Berufsschulwoche habe ich Ausgaben von 20€ für Straßenbahn.

    Vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich einen Anspruch hätte oder nicht.
    Ich komme jeden Monat auf Null :-/

    Vielen Dank,

    M1ch4

  2. #2
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Warum wurde BAB angelehnt?

  3. #3
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    ich habe von 2006 bis 2008 eine schulische Ausbildung (Technischer Assistent für Informatik) absolviert. Damit ich mein Faschabi machen konnte.

    Eigentlich wurde mir "versprochen", dass die 2jährige Ausbildung nicht berücksichtigt wird. Schon schlimm genug das diese auf den Arbeitsmarkt nicht für voll genommen wird... Jetzt werden mir deswegen auch noch Steine in den Weg gelegt.

  4. #4
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Hallo,

    welche Ausbildung machst Du jetzt?

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Ich mache jetzt eine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker.

  6. #6
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Hallo nochma

    also hier nochma ein Teil aus dem Bescheid der Ablehnung:
    Eine zweite Ausbildungkann lediglich in Ausnahmefällen gefördert werden gemäß § 60 Abs.2 Satz 2 SGB III.
    Die Prüfung der Voraussetzung erfolgte nach pflichtgemäßer Ermessungsausübung gemäß $39 SGB I.

    Toll finde ich auch diesen Satz:
    Um Ihnen zusätzliche Bemühungen zu ersparen, habe ich von einer Prüfung der sonstigen Voraussetzungen abgesehen.

    Mit dieserr Frage bin ich jetzt zwar im Falschen Fprum aber würdet ihr Widerspruch einlegeben oder einen Wohngeldantrag stellen?

    P.S. Wo ist die Edit-Funktion?

  7. #7
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Hallo,

    ein Widerspruch macht kaum Sinn, ein Wohngeldantrag dagegen durchaus.

    Gruß!

  8. #8
    dms
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Zitat Zitat von m1ch4 Beitrag anzeigen
    Hallo nochma

    also hier nochma ein Teil aus dem Bescheid der Ablehnung:
    Eine zweite Ausbildungkann lediglich in Ausnahmefällen gefördert werden gemäß § 60 Abs.2 Satz 2 SGB III.
    Die Prüfung der Voraussetzung erfolgte nach pflichtgemäßer Ermessungsausübung gemäß $39 SGB I.

    Toll finde ich auch diesen Satz:
    Um Ihnen zusätzliche Bemühungen zu ersparen, habe ich von einer Prüfung der sonstigen Voraussetzungen abgesehen.

    Mit dieserr Frage bin ich jetzt zwar im Falschen Fprum aber würdet ihr Widerspruch einlegeben oder einen Wohngeldantrag stellen?

    P.S. Wo ist die Edit-Funktion?
    Welcher Frage?

    sonstige Voraussetzungen - der BAB-Antrag ist umfangreich incl. Elterneinkommen
    Du hast wahrscheinlich nur den Hauptantrag abgegeben.
    Bei Zweitausbildung wird zunächst die grundsätzliche Frage gestellt, die anderen Unterlagen schaut man sich
    erst an, wenn mal einer Zweitausbildung zugestimmt wird. D.h. immer noch nicht, dass dann auch BAB kommt.
    Da kann es dann immer noch Ablehnungen wegen fehlender Voraussetzungen geben -> Ablehnungen dem Grunde nach.
    Sind diese Hürden genommen und ein Anspruch wird bejaht, dann käme Ablehnung der Höhe nach in Frage (zu hohem Einkommen).
    Erst wenn alle Prüfungen schließlich hier landen, dann ergibt sich eine BAB von mind. 11 Euro.

    Widerspruch - siehe Hoppel (auch aus meiner Sicht ist keine chance hier ersichtlich)
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  9. #9
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Die Frage nach Widerspruch oder nicht... aber egal.

    Ich habe den Vollständigen Antrag stellen müssen, da mir ja anfangs gesagt wurde, dass meine schulische Ausbildung nicht gewertet wird. Bzw das die Einstiegschancen als Technischer Assistent so schlecht sind, dass einer zweiten Ausbildung zugestimmt wird.
    Also mit Elterneinkommen und den geschätzten anderen 80 Seiten.

    Wie kommst du auf die 11 Euro? Ist das ein Mindestsatz oder kommt dieser durch meine Zahlen zustande?

    MfG M1ch4


    Zitat Zitat von dms Beitrag anzeigen
    Welcher Frage?

    sonstige Voraussetzungen - der BAB-Antrag ist umfangreich incl. Elterneinkommen
    Du hast wahrscheinlich nur den Hauptantrag abgegeben.
    Bei Zweitausbildung wird zunächst die grundsätzliche Frage gestellt, die anderen Unterlagen schaut man sich
    erst an, wenn mal einer Zweitausbildung zugestimmt wird. D.h. immer noch nicht, dass dann auch BAB kommt.
    Da kann es dann immer noch Ablehnungen wegen fehlender Voraussetzungen geben -> Ablehnungen dem Grunde nach.
    Sind diese Hürden genommen und ein Anspruch wird bejaht, dann käme Ablehnung der Höhe nach in Frage (zu hohem Einkommen).
    Erst wenn alle Prüfungen schließlich hier landen, dann ergibt sich eine BAB von mind. 11 Euro.

    Widerspruch - siehe Hoppel (auch aus meiner Sicht ist keine chance hier ersichtlich)

  10. #10
    dms
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    Standard AW: BAB abgelehnt - wenigstens Wohngeld?

    Zitat Zitat von m1ch4 Beitrag anzeigen
    ...

    Wie kommst du auf die 11 Euro? Ist das ein Mindestsatz oder kommt dieser durch meine Zahlen zustande?

    MfG M1ch4
    Ist das ein Mindestsatz oder ....? JA
    Ist das ....oder kommt dieser durch meine Zahlen zustande? NEIN

    Errechnet sich eine BAB von unter 10 EURO (hier muss ich mich korrigieren ), erfolgt trotzdem keine Zahlung,
    obwohl sich z.B. eine BAB von 9 Euro errechnet.

    § 75
    Auszahlung

    ...Nicht geleistet werden monatliche Förderungsbeträge unter 10 Euro.

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