Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und bin in einer Ausbildung.
Mein Bruttoeinkommen liegt momentan (1. Lehrjahr) bei 700 €.
Da mein Arbeitsplatz sich 70 km von meinem Elternhaus entfernt befindet, überlege ich mir eine Wohnung in der Nähe meiner Ausbildungsstätte zu suchen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Hätte ich mit dem Einkommen eine Chance auf Wohngeld oder eine andere staatliche Förderung? Ich mache mir Sorgen, ob das Geld nach bezahlen von Miete noch reicht.
Grüße
Jakob
Abhängig von der Ausbildung hättest du Anspruch auf Ausbildungsförderung.
Grob gesagt:
BAföG --> schulische Ausbildung
oder
BAB --> betriebliche Ausbildung
Da gibt es jeweils Internetrechner für die Förderungsarten.
Sollte es sich um BAB handeln, dann wäre hinsichtlich des Wohnortes noch abzuklären,
ob Die Berufsschule im Blockunterricht (mind. wochenweise) stattfindet.
Wenn ja, dann solltest Du überlegen, evtl. in die Nähe der schule zu ziehen.
Hat was mit den Fahrkosten bei BAB zu tun.
dms
Nachtrag: Beachte den letzten Hinweis in meiner Signatur
Geändert von dms (28.01.2012 um 20:00 Uhr) Grund: Nachtrag
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Danke für die schnelle Antwort,
meine Ausbildung ist betrieblich,
Berufsschule habe ich blockweise, d.h. immer wieder mal 2 wochen.
Ist es von Bedeutung dass ich eigentlich schon eine abgeschlossene(schulische) ausbildung habe, bei der ich auch Bafög bekommen habe?
Dann wird es voraussichtlich kein BAB geben, weil die Förderung einer zweiten Ausbildung durch BAB nur auf
ganz wenige, wenige, wenige, wenige Ausnahmefälle beschränkt ist.
Es wäre also daher noch abzuklären, um was es sich für eine Ausbildung bei der abgeschlossenen (schulischen) Ausbildung handelt?
Evtl. bezeichnest Du dies nur so, und rechtlich -im Sinne von BAB- ist es keine Erstausbildung.
Meine Erstausbildung war "Staatlich geprüfter technischer Assistent für Informatik".. war eben schulisch. Aber ich denke dass diese dann auch im Sinne von BAB als Erstausbildung zählen wird.. naja schade, komm ich wohl doch nich näher zur arbeit.
Danke für die Hilfe
Geändert von dms (29.01.2012 um 19:09 Uhr) Grund: Nachtrag
Wäre toll wenn sich noch einer mit den Regelungen zum Wohngeld auskennt.
Ansonsten werd ich mich mal versuchen auf anderen Wegen über eventuellen Wohngeldanspruch zu informieren.
Hallo,
wie hoch ist das Nettoeinkommen und wie hoch die zu ewartende Warmmiete?
Gruß!
Du hast 700 € brutto / etwa 557 € netto und 184 € Kindergeld - zusammen 741 €. Im nächsten Ausbildungsjahr erhöht sich die Ausbildungsvergütung.
Für eine kleine Wohnung oder eine WG sollte das reichen. Die meisten Azubis und Studenten haben auch nicht mehr.
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