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Thema: Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

  1. #1
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    Standard Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Hey zusammen!

    Folgende Situation:

    Ich würde gerne eine 2. Ausbildung als Fachinformatiker machen. Diese würde ich gern im Raum NRW machen(momentan wohne ihc noch in der Nähe von Kiel, eig Wohnung). Ich habe mich auch schon hier beim Bürgeramt erkundigt, ob ich überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld hätte. Der nette Herr beim Amt sagte, dass es mir vom Grunde her nach zustehen würde(BAB nicht, weil 2. Ausbildung). Nur müsse man prüfen, ob ich mit der Ausbildungsvergütung überhaupt das Mindesteinkommen erreichen würde. Wenn nciht, könnte ich mir das gleich wieder abschminken, sagte er. Nur dann bräuchte ich mich erst gar nicht bei den Firmen bewerben, wenn ich mir die Wohnung nicht leisten kann!

    Mal angenommen, ich bekomme im 1. Lehrjahr 670 EUR brutto(nur so als Richtwert) und meine Kaltmiete würde max. 300 EUR betragen. Besteht denn dann überhaupt ein Anspruch bzw. erreiche damit überhaupt das Mindesteinkommen? Falls nicht, gibt es dann noch ne andere Möglichkeit einen Zuschuss(Bsp. Hartz4) zu beantragen? Muss ich noch weitere Kosten(Miete) dazuzählen oder wie berechne ich das?
    Evtl. habt ihr ja auch nen anderes Rechenbeispiel an dem ich das besser nachvollziehen kann...ich steig da nämlich ehrlich gesagt nicht mehr wirklich durch

    Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

    Vielen Dank an euch!

    Viele Grüße!!!

  2. #2
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    Standard AW: Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Hallo,

    mit 670 € brutto dürfte ein Wohngeldanspruch tatsächlich nicht vorliegen. Bei einer Miete von 300 € brauchst Du Einnahmen von mindestens 650 € netto.

    Ein Anspruch auf ALG II oder andere Zuschüsse liegt nicht vor.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Hallo Hoppel,

    vielen Dank für deine rasche Antwort! Ich hatte mir sowas leider schon fast gedacht. Ich hab nun aber nach langem googeln folgende Seite entdeckt, auf der man das Wohngeld für bestimmte Bundesländer prüfen lassen kann:

    Deutscher Mieterbund e.V.: Wohngeldrechner

    Ich habe jetzt bspw einfach mal NDS genommen und habe folgende Zahlen dort eingetragen:
    Wohnfläche 30qm
    Miete 300 €
    EK aus nichtselbst. Arbeit 8050 € (670*12...is um 10 EUR aufgerundet)
    4.12, 4.15, 4.16 alle bejaht

    ...und dort kommt als Ergebnis fürs Wohngeld 168 EUR raus

    habe ich da jetzt was falsch gemacht oder verkehrt verstanden???
    Sorry ich stehe momentan echt aufm Schlauch!

    Hoppel sagt "Nein" und der Rechner sagt "Ja"

    Vllt. könnt ihr mir ja noch mal behilflich sein

    Danke im Voraus!

  4. #4
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    Standard AW: Besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

    Hallo,

    der Rechner sagt nur aus, daß bei der Einkommenssituation wieviel Wohngeld gezahlt werden würde, prüft jedoch nicht, ob der Anspruch überhaupt vorhanden ist. Insofern benutze mal den Rechner auf wohngeldantrag.de , der auch das erforderliche Mindesteinkommen checkt. Und voila - schon dürftest Du eine entsprechende Meldung haben.

    Gruß!

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