Hallo Forum,
durch ein gesundheitliches Schicksal mit jetziger Schwerbehinderung kann ich seid einigen Jahren nicht mehr meinen Beruf ausüben und beziehe seid dem eine kleine Rente wovon ich meine Familie ernähren muss, und beziehe seid ca. 3 Jahren dazu noch Wohngeld.
Jedes Jahr muss ich dabei einen neuen Antrag stellen, was an für sich kein Problem darstellt.
Weil man Angaben zu einer bezahlten Miete braucht, ob man diese auch an einen Mieter überweist, werden Kontoauszüge dazu verlangt, was ich auch einsehe.
Aber einen Rest dazu zu diesen Kontoauszüge, geht eine Behörde nichts an, wozu ich alles Schwärze, schon alleine aus Datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Und ich garantiere, ich habe nichts zu verbergen.
Nun kommt aber auf einmal diese Behörde, und verlangt von mir, dass ich meine ganzen Kontobelege dazu nun offen legen soll.
Dazu möchte ich hier im Forum Euch alle Fragen, ist das eine gängige übliche Art, worauf man sich tatsächlich nun einlassen muss?
Ich würde mich sehr freuen, wenn hier dazu ein Erfahrungs -Austausch statt finden könnte, und wie man sich dazu verhalten sollte?
Schließlich stelle ich nur einen Wohnantrag, wozu zu einem Rest eine Behörde schon längst informiert ist, aber nichts zu anderen sehr privaten Angelegenheiten wissen sollte, für was meine Familie an bescheidenen finanziellen Mitteln ausgibt, um Leben zu können.
Immerhin hat man schließlich auch Rechte, wozu man Jarzehnte lang als ehemals Top-Verdiener hohe Steuern mitunter an diese Behörden bezahlte, wodurch sich ein finanzieller Kreis sich ständig dabei schließt, und auch diese Beamten sehr froh sein können, um ihre gesicherten Stellen.
Viele Grüße
Sirius
Hallo,
Kontoauszüge sind ungeschwärzt dem Amt vorzulegen. Einzig und allein Mitgliedsbeiträge für Parteien oder politische Organisationen können geschwärzt werden.
Gruß!
Hallo Hoppel,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich frage mich nur dabei, zu diesem Wohngeld-Antrag gebe ich doch alle Informationen diesen Behörden vorher schon ab, wie zum Beispiel auch eine private Insolvenz, wozu alle Daten offen gelegt werden. Und dazu spielen große Schicksale ab, wo man Unverschuldet dabei rein geraten ist.
Dann gibt es dazu noch einen Datenschutz.
Selbst ist man offen und Willig im gewissen Sinne, wozu diese Behörden Einblick haben, was man auch alles nachvollziehen kann. Was geht aber einer Behörde mein komplettes Konto an, wo es dabei nur um ein Wohngeldantrag geht?
Vom Insolvenzverwalter wissen doch diese Behörden schon alles darüber Bescheid, dass dazu an finanziellen Mitteln so gut wie nichts mehr da ist.
Und dann soll man zu seinem Schicksal noch Gläsern werden, nur weil man einmal in seinem Leben auf Wohngeld angewiesen ist?
Ich frage mich Ernsthaft dabei, wofür hat man überhaupt ein Datenschutz-Gesetz seitens einer Regierung aufgestellt?
Gelten diese Rechte für Bittsteller etwa nicht mehr?
Ich sehe es ja ein, wenn man Daten von seinem Konto zu Wohnungsmieten offen legt, die ja auch von einem Wohnungsamt verlangt werden, welche immer monatl. überwiesen werden, aber ein Rest dazu geht einem Wohnungsamt wirklich nichts an, wozu ein Amt nie Ansprüche darauf stellen darf.
Es geht dabei nur um diese bezahlten Wohnungsmieten!!!
Oder liege ich so verkehrt mit meinen Gedanken und einem Datenschutz, wozu man seine Daten einfach willkürlich einem Amt ausliefern sollte?
Das würde mich dabei echt interessieren, ob das jemand hier Garantieren kann, ob dieses Verhalten seitens dieser Behörden tatsächlich Rechtens ist, wozu ich dazu Verpflichtet bin, und ein Rest meiner Kontoauszüge dabei nicht schwärzen darf?
Wie gesagt, ich habe nichts zu verbergen, es geht mir hier nur ums Prinzip!
Viele Grüße
Sirius
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