Hallo,
ich komme nun in das zweite Zwischensemester und verliere zum Wintersemester 2012 wohl meinen Anspruch auf das Bafög...
Meine Freundin studiert im ersten und bezieht Bafög.
Nun - ich könnte ja einen Antrag stellen für den Wohngeldzuschuss für unsere gemeinsame Wohnung aber mangels Mindesteinkommen wird es wohl nicht durchgehen, doch wie steht es mit ihr?
Nach dem Stöbern in Gesetzeserklärungen bin ich auf folgendes gestossen:
"Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben, sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat. "
Trifft es nun für uns zu, denn ich habe ja dann einen Bafög-Ablehnungsbescheid, bin der Partner von meiner Freundin (logischerweise) und kriege kein Ausbildungsgeld?
Müßte meine Freundin dann den Antrag stellen?
Mfg.![]()
Hallo,
wie hoch ist das Gesamteinkommen nach Wegfall des BaföGs? Wie hoch die Warmmiete?
Gruß!
Also, das Gesamteinkommen wird bei 781,- € liegen (597,- Bafög und 184,- Kindergeld), Warmmiete liegt bei 389,- Eur
Ich habe allerdings nirgendwo gesehen, dass die Gesamteinkünfte zur Berechnungsgrundlage avancieren, ich dachte es reicht schon, wenn ein Lebenspartner eben kein Anspruch auf Bafög hat... Hmm...
Hallo,
ein Wohngeldanspruch besteht nur für Euch zusammen und nicht einzeln. Angesichts des niedrigen Gesamteinkommen sehe ich jedoch keine Chancen auf Wohngeld. Du solltest also über einen studentischen Nebenjob und/oder einen Bildungs- oder Studienkredit nachdenken, was dann auch zu einem Wohngeldanspruch führen könnte.
Gruß!
Wie hoch muß denn das Mindesteinkommen sein?
Hallo,
mindestens 1.000 €, je nach Alter auch höher.
Gruß!
Lesezeichen