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Thema: Wohngeldantrag (Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010)

  1. #1
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    Standard Wohngeldantrag (Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010)

    Wohngeldantrag (Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010)
    Ende Sept. 2011 habe ich zum wiederholten Mal Wohngeld beantragt. Nun habe ich heute die Aufforderung erhalten diverse Unterlagen nachzureichen.
    Z.B. eben den besagten Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010.
    Ich hatte beim letzten Antrag im März ja schon die Auszüge von Januar bis März vorgelegt - warum jetzt auf einmal rückwirkend für die Zinseinkünfte ein Jahr zurück? Anhand der Kontenstände sollte eigentlich klar sein, dass sich das unter 20 Euro hält. Ich drucke Auszüge auch immer nur wegen Behörden aus, sonst nicht. Deswegen habe ich keine Auszüge über den Jahreswechsel 10/11.
    D.h. mich kostet dieses Spielchen Auszüge nachzufordern jetzt 10 bis 20 Euro. Deswegen frage ich, ist es denn rechtens (marginale) Zinseinkünfte, die 10 Monate vor Antragsstellung entstanden sind, nachweisen zu müssen?

  2. #2
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    Standard AW: Wohngeldantrag (Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben aus 12/2010)

    Hallo,

    durch die Banken werden i.a. Zinsbescheinigungen nur zum Ende des Jahres für das gesamte Jahr ausgestellt. Somit ist die Zinsauskunft aus 12/10 der aktuelle Zinsnachweis, der für das Amt ausschlaggebend ist. Somit wistDu nicht umhinkommen, dem Verlangen des Amtes nachzukommen.

    D.h. mich kostet dieses Spielchen Auszüge nachzufordern jetzt 10 bis 20 Euro
    Für dieses "Spielchen", wie Du es nennst (ich bin da ganz anderer Meinung), und den zu investierenden 10 bis 20 € bekommst Du ja schließlich eine "Gegenleistung". Selbst wenn Du je Monat "nur" 20 € Wohngeld bekommst, machst Du je Jahr 220 € "Gewinn". Wo also ist Dein Problem?

    Gruß!

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