Hallo!
Wie viele hier, habe ich nun auch die Frage ob mir Wohngeld zusteht....
Zu meiner Situation:
Ich studiere nun im 9 Semester bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern.
Durch Krankheit hat sich mein BaföG-Anspruch um ein Semester verlängert.
Nun komme ich im März in das 10. und letzte Semster in dem ich mein Diplom ablegen werde.
Für dieses Semester steht mir ja bekanntlich kein BaföG mehr zu.
Ich wohne alleine in einer Wohnung, die 450 Euro warm kostet.
Ein richtiges Einkommen durch einen Nebenjob habe ich momentan nicht.
Nun haben mir meine Eltern (geschieden) signalisiert dass sie mir zusammen 650 Euro monatlich
leihen würden (also ähnlich wie ein Studienkredit, nur eben zinslos :-))...
Würde das nun ausreichen um einen Wohngeldanspruch zu haben?
Also Miete 450 Euro
Einnahmen 650 Euro
Steht mir Wohngeld zu oder müsste ich um "noch mehr Unterstützung" durch Geldleihen bei Eltern bitten um
zu den Anspruchsberechtigten zu zählen?
Danke für eure Antworten!
Grüße Chris
Hallo,
Das dürfte als normaler Unterhalt gewertet werden.650 Euro monatlich
leihen würden (also ähnlich wie ein Studienkredit, nur eben zinslos
Dürfte zu wenig sein. Du hättest ja nur 200 € für den reinen Lebensunterhalt, wovon schon die Krankenkasse und Stromkosten einen Hunderter "fressen" dürften. Insofern sehe ich einem Anspruch pessimistisch.Also Miete 450 Euro
Einnahmen 650 Euro
Nun komme ich im März in das 10. und letzte SemsterAbgesehen vom eben genannten Problem ist die entscheidene Frage, in welchem BL Du lebst und ob es dort die Studienabschlußhilfe gibt. Wenn ja, ist diese mitunter vorrangig und wird wie BaföG angesehen, was bedeuten kann, daß grundsätzlich kein Wohngeldanspruch vorhanden ist.Steht mir Wohngeld zu
Gruß!
Fakt ist:
Das STW hat wg. Erkrankung etc. ein Semester über die Reglestudienzeit hinaus gefördert.
Bis zum Studienabschluß sind es noch zwei Seemster.
Die Unterstüzung durch die Eltern + hohe Miete und mögliches Wohngeld.... das gäbe Probleme.
Mein Vorschlag:
Beantrage die (verzinsliche) bundeseinheitliche Studienabschlußförderung § 15 Abs. 3a BAföG.
Das wäre mein Lösungsansatz.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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