Gerade wird der Wohngeldantrag gestellt:
Person 1: Bafög 514€, Kindergeld: 150€ (der Rest wird von den Eltern einbehalten)
Person 2: Selbstständig mit durchschnittlich (im letzten Jahr) 320€ Einkommen, dazu 184€ Kindergeld und 516€ Unterhalt
1. Frage: Gehört das Kindergeld zum Einkommen, muss ich es angeben?
2. Frage: Der Unterhalt von Person 2 ist zwar fix, aber freiwillig, da Person 2 seinen Unterhaltsanspruch wegen (man muss es leider so sagen) massiver Faulheit verspielt hat. Er hängt mehrere Semester hinterher und erhält deswegen auch kein Bafög mehr. Ist es trotzdem Unterhalt bzw. muss man es beim Wohngeld angeben?
Ich habe es so verstanden, dass man es angeben muss.
3. Frage: Wie berechnet sich das Mindesteinkommen für zwei berechtigte Personen?
80% * (Warmmiete + 2*364€)??
Das wären bei uns 928€ im Monat Mindesteinkommen. Was zählt dazu? Der nicht Darlehensteil meines Bafög, Unterhalt und Einkommen aus der Arbeit, oder? Wie ist es mit dem Kindergeld?
4. Frage: Was kann ich alles absetzen?
a) Vom Einkommen von Person 1? Ich weiß: Fahrtkosten á 30cent pro Entfernungskilometer (Person 1 fährt mit eigenem Auto). Was geht noch?
b) Vom Bafög? Hier zählt doch nur die Hälfte, richtig? Und kann ich von dem Teil noch mal was absetzen (z.B. Ausbildungskosten o.ä.)=
c) Können wir generell Ausbildungskosten (z.B. Semestergebühren) (doppelt, da für uns beide) absetzen?
d) Was kann man vom Unterhalt absetzen?
Puh, das wars erstmal!
Danke schon mal.![]()
Hallo,
wie hoch ist die Warmmiete?
Wer zahlt es?Gehört das Kindergeld zum Einkommen, muss ich es angeben?
Ja natürlich.Ist es trotzdem Unterhalt
Alles.Was zählt dazu?
Nichts von all dem von Dir gesagten.Was kann ich alles absetzen?
Gruß!
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