Hallo zusammen, ich bin student und bekomme im Moment Wohngeld. Hab zwar kein Einkommen aber ca 30.000 Euro (durch Erbe) aufm Konto, wovon ich lebe. Jetzt würden nocheinmal ca 20.000 Euro durch Erbe dazukommen.
Eigentlich spielt ja das Vermögen keine Rolle beim Wohngeld, aber vielleicht könnten die vom Amt mir ja trotzdem einen Strick draus drehen, dass sie sagen: wer so viel Vermögen hat, braucht nicht auch noch Wohngeld.
Ich bin am überlegen, ob ich mit der "Annahme" des Geldes besser bis nach dem Studium warte, oder es vlt auf ein unverzinstes Girokonto tu und es nicht angebe (Zinsen muss man ja angeben). Was meint ihr?
Hallo,
Interessante Aussage - bloß leider falsch.Eigentlich spielt ja das Vermögen keine Rolle beim Wohngeld
Studium? Wie sieht es mit BaföG aus?Ich bin am überlegen, ob ich mit der "Annahme" des Geldes besser bis nach dem Studium warte
Gruß!
bafög is abgelaufen.
Warum spielt vermögen eine Rolle? Wäre mir neu.
Hallo,
Aja. Nun habe ich eine echt fundierte Antwort auf meine Frage.bafög is abgelaufen.
Und was heißt nun "abgelaufen"?
Was Dir neu erscheint, ist Deine Sache. Aber mal eine Gegenfrage: warum sollte Deiner Meinung nach Vermögen keine Rolle bei dem Wohngeld spielen?Warum spielt vermögen eine Rolle? Wäre mir neu.
Gruß!
also erst mal frag ich mich, wieso du so pampig antwortest, aber nun gut, zu deinen Fragen:
abgelaufen = Förderungshöchstdauer überschritten
zum Thema Vermögen:
Ich habe es öfters gelesen... grad bei google mal wohngeld und vermögen eingegeben und im ersten Link im ersten Satz wird es z.B. auch nocheinmal bestätigt:
</title> <title>wohngeldantrag.de
Hallo,
wenn Du die von Dir zitierte Seite richtig liest, spielt Vermögen in mehrfacher Hinsicht eine Rolle, nämlich 1. ab einer bestimmten Größe, 2. bei Erlösen aus Vermögen und 3. (was besonders auf Dich zutrifft) bei Nichterreichen des erforderlichen Mindesteinkommen. Die Aussage
ist also falsch. Und ich mag es besonders, wenn Leute Hilfe suchen, die dann felsenhaft etwas behaupten, was - wie eben dargelegt - falsch ist. Deswegen Deine VermutungEigentlich spielt ja das Vermögen keine Rolle beim Wohngeld
, was allerdings nicht der Fall ist. Mich nerven eben nur solche Postulierungen.wieso du so pampig antwortest
In Deinem Fall gehst Du von falschen Voraussetzungen aus. Gerade nur durch das Vermögen könnte überhaupt erst ein Anspruch auf Wohngeld entstehen. Insofern stellen sich Deine Überlegungen hinsichtlich der Annahme der Erbschaft erst gar nicht.
Gruß!
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