Hallo,
ich habe eine Frage zur Antragstellung für das Wohngeld .
Wie hoch ist der Freibetrag ,wieviel eigenes Geld darf ich besitzen, ohne dass der Anspruch auf Wohngeld verloren geht?
Ich habe pro Monat eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 622,- Euro.
Ich habe, noch aus meinem Berufsleben, Erspartes von 9269,- Euro.
Kann mir jemand sagen, wie hoch der Freibetrag beim Wohngeldantrag sein darf in meinem Fall??
Wenn mir dazu jemand Klarheit verschaffen kann, wäre dies ganz toll!
Vielen Dank & Gruß,
Martin
Hallo,
Wohngeld kann "wegen erheblichen Vermögens" abgelehnt werden. Allerdings ist das erhebliche Vermögen weitaus höher definiert. Die Grenze liegt für eine Person bei 60.000 € und jede weitere Person bei 30.000 € Vermögen. Die Einkünfte aus diesem Vermögen (Zinsen) sind als Einkommen beim Wohngeld anzurechnen.
Gruß
Else
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