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Thema: Weder Wohngeld noch harzIV?

  1. #1
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    Standard Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hallo,
    ich habe mich hier registriert weil ich doch etwas verzweifelt bin.
    Ich mache derzeit ein 6 monatiges als Grafikdesignerin. Meine Ausbildung habe ich abgeschlossen.
    Vergütet wird das Praktikum mit 400€ im Monat, meine Wohnung kostet mit allem drum und dran (inkl Müll, Wasser, Strom etc) 340€

    Nun war ich gestern auf der Wohngeldstelle und die meinten mein Gehat reiche nicht aus, da nichtmal die Grundversorgung gewährleistet sei. Wenn meine Mutter mir noch 130€ zuschießen würde (sie ist eig Unterhaltsbefreit) würde ich auf ein Wohngeld von ca 30€ kommen, Kindergeld bekomme ich (hoffentlich weiterhin) 184€.
    Aus diesem Grund wurde ans Arbeitsamt verwiesen um HarzIV zu beantragen. Jetzt haben die aber gesagt, aufgrunddessen, dass die Grundversorgung (oder die Grundbedürfnisse?) bei mir nicht gewährleistet bzw gedeckt sei durch das Verhältnis zw Miete und Gehalt, hätte ich auch harzIV ebenfalls keinen Anspruch.

    Kann so etwas sein?
    Was kann ich tun?

    Mir einen Nebenjob zu suchen erlaubt mein Chef nicht, außerdem arbeite ich so schon 9-11 Stunden am Tag, je nach Auftragslage.
    Ich hoffe hier kann mir jemand Tipps geben

  2. #2
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hallo,

    wie alt bist Du?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Ich bin 21.
    Ich hab im Juli diesen Jahres mein Berufskolleg für Grafikdesign beendet und seit November nun das Praktikum.
    Ich hoffe mal, dass ich auch weiterhin Kindergeld bekomme. Da habe ich noch keine Rückmeldung bekommen (Antrag wurde verschickt).
    Mein Vater ist im übrigen selbstständig bzw arbeitslos. In dem Fall kommt es aufs Gleiche raus.
    Er kann mich also auch nicht unterstützen. Daher zahlt momentan noch meine Stiefmutter für mich, aber sie kann nicht meinen Vater und mich "durchfüttern".
    Meine Mutter ist deshalb von der Unterhaltspflicht befreit da sie noch einen Sohn (11) hat und daher nur halbtags arbeitet. Sie wohnt mit ihrem Freund zusammen.
    Geändert von Meraluna (16.12.2011 um 14:40 Uhr) Grund: Ergänzung

  4. #4
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hallo,

    mit den derzeitigen Einkommen ist tatsächlich kein Anspruch auf Wohngeld vorhanden, somit ist die Auskunft des Wohngeldamtes richtig. Ein Anspruch auf ALG II besteht ebenfalls nicht, da Du noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören dürftest. IKnsofern sieht es eher schlecht aus mit einer finanziellen Hilfe.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Gibt es eine andere Möglichkeit Unterstützung zu bekommen?
    Zu meinen Eltern kann ich aus Platzgründen nicht mehr ziehen.
    Ist mein Vater rechtlich unterhaltsverpflichtet? Wenn ja, und ich würde das einfordern, würde das Geld ja meiner Stiefmutter abgezogen werden oder (die beiden haben ein gemeinsames Konto)?
    Dann würde das den Kreditrahmen meiner Eltern sprengen, mein Vater und meine Stiefmutter sind noch ziemlich verschuldet und krebseln selbst jeden Monat an der unteren Grenze herum.

    Die Frau von der Wohngeldstelle sagte, ich könne noch versuchen BAB zu beantragen, da es sein kann, dass das Praktikum zur Ausbildung gezählt wird.

  6. #6
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Du könntest es versuchen, BAföG zu beantragen.
    Ob Du Erfolg haben wirst, ist vom Ausbildungsplan/Prüfungsordnung und der Schulform (oder Studium ? ) abhängig.
    Die Praktikumsvergütung würde jedoch ohne Abzüge vom BAföG abgezogen, da diese als Ausbildungsvergütung bewertet wird.
    Denn die Praktikumsvergütung gilt nicht als Einkommen, leider

    Und die Sache mit der Unterhaltsverpflichtung, klamme Kasse der Eltern u.s.w.
    wird ebenfalls nicht entsprechend gewürdigt.

    Irgendwie hängst Du zwischen mehreren Stühlen. Tut mir leid für Dich.
    Deshalb, versuche es mit BAföG
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  7. #7
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hi,
    BaföG werde ich wahrscheinlich nicht bekommen, denn ich bin mit meiner Schule seit Juli fertig, inkl abgeschlossener Berufsausbildung, dh das Praktikum gehört nicht mehr zur Ausbildung. Ob ich BAB bekomme wage ich auch zu bezweifeln.
    Nur stellen die meisten Designagenturen eben Frischlinge nur als, wenn überhaupt, schlecht bezahlte Praktikanten ein (sind ja nicht doof)

    Jetzt fragt sich nur ob mir wenigstens Kindergeld bewilligt wird. Darum muss sich aber mein Vater kümmern, da ich dazu kein Recht habe und die mir darüber keine Auskünfte geben dürfen (wieso auch immer).

  8. #8
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Da stimme ich Dir zu, daß Ausnutzen von Praktikanten ist inzwischen ein beliebtes Spielchen vieler Arbeitgeber.
    Und selbst - den Gerüchten aus Tageszeitungen - sollen selbst einzelne Landesministerien unterbezahlte Prakikanten beschäftigen.
    Doch das ist ein anderes Thema, da sind die Gewerkschaften schon aktiv.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  9. #9
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hallo,

    Du könntest es versuchen, BAföG zu beantragen.
    Sorry - aber falscher Ratschlag.

    Ob ich BAB bekomme
    Ein Anspruch auf BAB besteht nicht.

    Darum muss sich aber mein Vater kümmern, da ich dazu kein Recht habe und die mir darüber keine Auskünfte geben dürfen (wieso auch immer).
    Du selbst bist nicht berechtigt, KG zu beantragen, sondern nur Deine Eltern. Dementsprechend bekommst Du auch keine Auskünfte über das KG. Hintergrund: das KG ist eine steuerliche Leistung an Deine Eltern und kein "Taschengeld" an Dich.

    Prinzipiell sehe ich kaum Möglichkeiten für eine finanzielle staatliche Unterstützung für Dich. Das Praktikum ist kein Bestandteil einer Ausbildung, sondern eine von Dir gewählte Form der Beschäftigung.

    Gruß!

  10. #10
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Danke für eure Antworten....ich bekomm tatsächlich keinerlei Unterstützung.

    Jetzt bleibt nur eine Frage offen: Ist mein Vater noch Unterhaltsverpflichtet? Wenn ja, und da er dieser Pflicht nicht nachkommen kann, gäbe es die Möglichkeit die Vollmacht für da Kindergeld auf mich zu übertragen.

    Wenn ich kein Kindergeld bekomme, werde ich mein Praktikum abbrechen müssen. Und dann geh ich studieren.

  11. #11
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hey,
    bei mir ergibt sich ab Juni eine ähnliche Situation.
    Ich bin 28 komme auf 600 € Lohn und meine Wohnung sollte nicht mehr als 300 € warm kosten (sagen wir mal 220 kalt und nebenkosten 80€, davon 30 € für die Heizkosten, ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung, deswegen sind diese Zahlen spekulativ)
    Ich ziehe von NRW nach Baden-Württemberg, d.h. meine Eltern sind weit weg und können mir auch nichts geben.
    Reichen die 600 Euro für das Mindesteinkommen?
    Ich werde aus den Beiträgen bzw den Tabellen nicht schlau.

    Ach ja, wenn ich zum Wohngeldamt gehe, muss ich dann schon den Antrag ausgefüllt mitbringen oder haben die da genug Zeit für einen?

  12. #12
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    Standard AW: Weder Wohngeld noch harzIV?

    Hallo,

    Reichen die 600 Euro für das Mindesteinkommen?
    Ist hart an der Grenze.

    muss ich dann schon den Antrag ausgefüllt mitbringen oder haben die da genug Zeit für einen?
    In den Ämtern dürfte kaum jemand Zeit dafür haben, mit dir den Antrag auszufüllen.

    Gruß!

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