Hallo zusammen,
zu meiner Situation:
ich bin 28 Jahre und studiere zurzeit Wirtschaftsinformatik im 2. Semester(Bezieher von BAföG). Da mir das Studium aber absolut kein Spaß macht, bevorzuge ich im neuen Jahr eine Ausbildung als Fachinformatiker zu beginnen. Ich habe bereits vor Jahren eine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Beide sind getrennt lebend, aber (noch) nicht geschieden. Mein Eltern sind beide berufstätig, wobei mein Vater relativ gut verdient. Mich würde halt interessieren, ob ich für die neue Ausbildung einen Anspruch auf Wohngeld habe oder ob es da eher schlecht aussieht? Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist ja eh nicht gegeben, weil es 1. die zweite Ausbildung ist und 2. meine Eltern wahrscheinlich zu viel verdienen...hab ich dann überhaupt Anspruch auf Wohngeld, wenn ich BAB eh nicht genehmigt bekomme?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Ach ja, ich werde für die neue Ausbildung in eine andere Stadt ziehen und die Mietkosten würden sich auf ca. 330 Euro monatlich belaufen. Ausbildungsvergütung beträgt ca.: 675 Euro brutto.
Ich sag schon mal Danke im Voraus!!!
Hallo,
sofern dem Grunde nach Anspruch auf BAB besteht, ist kein Wohngeldanspruch vorhanden.
Gruß!
Hm, aber nach dem Grunde besteht es ja nicht wirklich, weil es ja bereits die zweite Berufsausbildung wäre..oder verstehe ich das jetzt falsch? Es ist doch nur die erste Ausbildung förderungsfähig oder?
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