Hallo,
wie sind die Voraussetzungen bei einem Untervermietungs-
vertrag und wie wird das Wohngeld berechnet.
Beispiel: Ich ziehe bei meinem Sohn in die dementsprechend
große Wohnung ein und mache mit ihm einen Untermietvertrag.
Wird in dem besonderen Fall auch das Einkommen meines
Sohnes zur Berechnung des Wohngeldes mit herangezogen.
Danke für die Auskunft!
MfG.
H.-E. Richter
Hallo,
ein Vertrag als Untermieter wird nicht akzeptiert, weil nicht plausibel. Insofern könnt Ihr nur zusammen einen Antrag stellen, bei dem auch das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen berücksichtigt wird.
Gruß!
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