Da das ganze Thema Wohngeld für einen Laien etwas unübersichtlich ist, versuche ich mal hier mein Glück und nenne alle Umstände, von denen ich denke, dass sie wichtig sind.
Ich studiere im siebten Semester, habe die Regelstudienzeit überschritten und bin somit nicht mehr dem Grunde nach bafög-berechtigt. Ich lebe seit drei Jahren mit meiner Freundin zusammen, ebenfalls siebtes Semester, aber noch in Regelstudienzeit.
Ich bin formal noch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, das wird es während des Semesters (innerhalb der nächsten Monate) passieren, Studienabschlusshilfe fällt somit erstmal weg.
(nebenbei: wäre das überhaupt ein Grund, Wohngeld abzulehnen? Ich mein, das ist ja ein Volldarlehen, von daher könnte man ja auch jeden Wohngeldempfänger zur nächsten Bank schicken mit dem Hinweis, dass man auch einen Kredit aufnehmen könnte.)
Ich nehme jetzt wahrscheinlich einen 400-Euro-Job auf (sagen wir mal 350 Euro Verdienst) plus 200 Euro von der Familie. Meine Freundin bekommt kein Bafög, Verdienst ebenfalls 350 Euro, Miete wird von Eltern bezahlt = 250. Insgesamt also ca. 1150 Euro.
Bin ich (oder sind wir) wohngeldberechtigt?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Hallo,
Sofern Ihr keine Miete zahlt, besteht auch kein Wohngeldanspruch.Miete wird von Eltern bezahlt = 250
Gruß!
Erstens ist das nur etwa die Hälfte der Miete, zweitens mag ich kaum glauben, dass es eine Rolle spielt, wofür Unterhalt der Eltern vorgesehen ist. Kann ja nicht sein, dass wir nur wohngeldberechtigt sind, wenn wir angeben, dass die Eltern "Lebensunterhalt" zahlen und sobald wir das Wort "Miete" in den Mund nehmen, der Anspruch entfällt. Dann ändern wir halt den Fall um in: "Eltern zahlen 250 Euro Unterhalt". Wie sieht es jetzt aus?
Trotzdem danke für deine Antwort!
Hallo,
warum so aggressiv? Kann ich auch...
Erstens ist aus Deinem Text nicht ersichtlich, daß es sich um die Hälfte der Miete handelt, zweitens ist Dein Glaube kaum relevant in diesem Zusammenhang und drittens stehe ich hier nicht für irgendwelche Falländerungen zur Verfügung.
Soweit zu aggressiven Antworten.
Aber ich mag heute mal nicht und gehe also auch auf Deine nicht sehr sachliche Antwort ein.
Du schreibst, es handelt sich um Unterhalt. Mag alles sein. Entscheidend ist jedoch die Zahlungsart dieses Unterhaltes. Zahlen z.B. die Eltern die 250 € direkt an den Vermieter, handelt es sich zwar auch weiterhin um Unterhalt, aber gleichzeitig auch als Mietzahlung von Dritter Seite, was bedeutet, daß für diesen Anteil kein Wohngeld gezahlt wird. Was eigentlich - trotz Deinem Glauben - mehr als logisch ist.
Rein von den Fakten und Zahlen könnte ein Anspruch vorhanden sein, sofern die Eltern nicht direkt an den Vermieter zahlen. Allerdings wird das Wohngeld eher gering ausfallen.
Gruß!
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