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Thema: Kompliziert: Selbständig, 2.Ausbildung, WG, Untermietvertrag

  1. #1
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    Standard Kompliziert: Selbständig, 2.Ausbildung, WG, Untermietvertrag

    Hallo ihr Lieben,

    bei mir ist es ein wenig komplizierter alles. Hier zuerst ein paar Fakten:

    - erste Ausbildung habe ich abgeschlossen
    - zweite Ausbildung jetzt neuerdinggs als Studium
    - Alter : 26 Jahre
    - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: 500 - 600 € im Monat
    - Wohnort: Berlin
    - sonstiges Einkommen: keines
    - Miete & Wohnung: mein Vater steht neben meinen beiden Mitbewohner für mich im Mietvertrag als Sicherheit für den Vermieter. Ich habe nur eine Bescheinigung darüber auch Hauptmieter zu sein.
    - monatliche Gesamtmiete: 702 €
    - Hezung & Warmwasser: 95 €
    - Betriebskosten: 51 €
    - Gas & Strom: 92 €
    - monatliche Belastung für mich ohne Heizung, Warmwasser, Strom und Gas: 281,62

    Jetzt ist die Frage: wie bescheinige ich dem zuständigem Amt, das ich diesen Betrag (nämlich 37,25 % der Wohnung, aufgrund der verschiedenen Zimmergrößen) als Miete zahle ? Sollte ich einen Untermietvetrag abschließen ? Und wie sollte dieser am besten aufgestellt sein, damit ich keinen Nachteil habe ?

    Die Zweite Frage ist: habe ich mit den Angaben oben einen Anspruch auf Wohngeld ? Wenn ja wieviel ? Mein montalichen Werbungskosten würde ich auf ca. 75 € schätzen.

    Ich freue mich auf eure Antworten.

  2. #2
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    Standard AW: Kompliziert: Selbständig, 2.Ausbildung, WG, Untermietvertrag

    Hallo,

    wie sieht es mit BaföG aus?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Kompliziert: Selbständig, 2.Ausbildung, WG, Untermietvertrag

    ich gehe davon aus kein bafög zu erhalten, da meine eltern zu viel verdienen.

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Kompliziert: Selbständig, 2.Ausbildung, WG, Untermietvertrag

    Hallo,

    sollte grundsätzlich ein BaföG-Anspruch bestehen, Du dieses jedoch wegen zu hohem Einkommen nicht erhalten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

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