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Thema: Schüler: Mindesteinkommen für Wohngeld

  1. #1
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    Standard Schüler: Mindesteinkommen für Wohngeld

    Hallo,

    ich habe die Forumsuche benutzt, bin aber auf widersprüchliche Antworten gestoßen und mache deshalb ein neues altes Thema auf. Auch mit dem Wohngeldrechner habe ich es probiert, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.

    Ich (18, Berliner) habe noch ein Jahr bis zum Abitur vor mir und würde gerne ausziehen.
    Im Moment lebe ich mit meinem Vater, seiner Frau und drei Geschwistern (Stief- und Halb-) in einer "Bedarfsgemeinschaft". Mein Vater befindet sich in Ausbildung und ist selbstständig mit mehreren Nebenjobs. Außerdem bezieht er seit Januar Elterngeld. Seine Frau bekommt für ihren schwerbehinderten Sohn zusätzliche Zahlungen. Ich habe noch eine leibliche Schwester, die bei unserer Mutter lebt. Unsere Eltern sind beide erziehungsberechtigt. Meine Mutter ist ebenfalls Aufstockerin.

    Ich bekomme von meinen Eltern jeweils 30€ Taschengeld, zusätzlich vom Großvater 50€, also 110€ mtl. Von meinen Großeltern wurde mir versprochen, mir noch mehr zu geben, sollte ich in eine eigene Wohnung wohnen.
    Ich habe jetzt einen 400€ Job in Aussicht.
    Theoretisch stehen mir ja auch noch die 184€ Kindergeld zu, die mit Hartz4 verrechnet werden.

    Es scheint mir nun so, dass ich sogar mehr Geld zur Verfügung hätte, wenn ich Peter Hartz' Zuwendung abbestellte und in eine eigene Wohnung zöge. Reichten denn meine Einkünfte für einen Antrag auf Wohngeld? Und wie hoch wäre das dann?

    Danke für das Durchlesen dieses halben Romans. Ich überblicke leider nicht, welcher scheinbare Nebenschauplatz eine Rolle spielt und habe versucht, alles aufzuführen, das irgendwie bedeutsam sein könnte.

    Gruß

  2. #2
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    Standard AW: Schüler: Mindesteinkommen für Wohngeld

    In den ähnlichen Einträgen habe ich die Antwort nun scheinbar doch gefunden: 351€ (oder 364?) plus Bruttowarmmiete ist das Mindesteinkommen. Bei 300 Euro Bruttowarmmiete müsste ich also über mindestens 651/664€ monatlich verfügen, richtig?

  3. #3
    Super-Moderator
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    Standard AW: Schüler: Mindesteinkommen für Wohngeld

    Hallo,

    ein Anspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich nicht, da Du theoretisch Anspruch auf Schüler-BaföG hast. Allerdings ist das ein rein theoretischer Anspruch, denn in der Praxis dürftest Du keines bekommen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

    Gruß!

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